Die neuen Regeln für Minijobber
Die neuen Regeln für Minijobber © Rainer Sturm / PIXELIO

WirtschaftRatgeber

Neue Regeln bei Minijobs und Midijobs

Der Moderator Armin Himmelrath spricht in der Sendung "Neue Regeln bei Minijobs und Midijobs" mit ExpertInnen über die Unterschiede von Mini- und Midijob.

Es gibt einen neuen Mindestlohn, der seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. ArbeiterInnen, die auf geringfügiger Basis arbeiten, werden dadurch besonders beeinflusst.

Denn als MinijobberIn gilt man nur, wenn der Lohn monatlich den Betrag von 520 Euro nicht übersteigt. Wenn man durchschnittlich nur einen Cent mehr monatlich verdient, wird aus dem Mini- ein Midijob, auch wenn dieser weit weniger bekannt ist. Der Midijob fällt in den Übergangsbereich und kann für Beschäftigte interessant sein.

Wer einen Minijob ausübt, hat zwar keine Abgaben an die Sozialversicherungen bis auf die Rentenversicherung, doch die versicherungspflichtigen Abgaben bei Midijobs sind äußerst gering. Das ist für ArbeitnehmerInnen interessant, da sie für wenig Geld den gesamten Sozialversicherungsschutz erhalten: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch sind die Kosten tatsächlich für ArbeitnehmerInnen sowie ArbeitgeberInnen? Wo liegen die Grenzen? Was sind die steuerlichen Unterschiede von Mini- und Midijob? Armin Himmelrath ist Moderator der Sendung und bespricht diese Fragen mit ExpertInnen im Studio.

Neue Regeln bei Minijobs und Midijobs im Überblick

Sendezeit Do, 15.12.2022 | 10:08 - 11:30 Uhr
Sendung Deutschlandfunk "Journal am Vormittag - Marktplatz"
Radiosendung