Was im CR142 noch Theorie war, wird jetzt Realität: die größten Internetprovider haben den Vertrag über die Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten mit der Bundesregierung unterschrieben, das Kabinett hat eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet. Die Tinte ist noch nicht trocken, da werden Forderungen laut, die Sperren auch auf ausländische Glücksspielangebote und File-Sharing-Sites auszudehnen, und die Zugriffe auf die Sperrseiten zum Zweck der Strafverfolgung mitzuprotokollieren.
Wir nehmen das zum Anlaß, erneut mit euch zu diskutieren: was charakterisiert den Unterschied zwischen einer aufgrund einer Grundrechtsabwägung für notwendig gehaltenen Sperre und verfassungswidriger Zensur? Wie gehen wir mit Politikern um, die das Medium, über das sie entscheiden, nur vom Hörensagen kennen? Können wir Politikern noch trauen, die Symbolpolitik für wichtiger als verfassungskonforme Gesetze halten, und sich bereits an ihre Versprechen von letzter Woche nicht mehr erinnern können?