Ihre vierte Folge haben die "Justizreporter*innen" unter besonderen Bedingungen aufgenommen: Claudia Kornmeier sitzt im Studio, Frank Bräutigam drei Stockwerke weiter oben im Büro, Christoph Kehlbach im Home Office. Um im Zweifel nicht alle gleichzeitig auszufallen, gelten in Zeiten von Corona auch in der ARD-Rechtsredaktion besondere Sicherheitsvorkehrungen. Auch inhaltlich geht es um juristische Fragen, die sich durch die immer stärkere Ausbreitung des Coronavirus jetzt stellen. Veranstaltungsverbote, Betriebsuntersagungen, Ausgangssperren - was darf der Staat und auf welcher Grundlage? Welche Grundrechte werden hier eingeschränkt? Und welche Grenzen gibt es? Claudia Kornmeier spricht darüber mit Frank Bräutigam. Viele Geschäfte mussten schon schließen, einige Arbeitnehmer*innen sind in Quarantäne und dürfen nicht mehr zur Arbeit gehen. Christoph Kehlbach erklärt, ob Arbeitnehmer*innen und Selbständige auf Entschädigungen durch den Staat hoffen können. Außerdem geht es um die Auswirkungen des Virus auf die Justiz. Gerichte sagen Verhandlungen ab, im Saal müssen Zuschauer Abstand halten und dürfen sich Zuschauer nur noch auf jeden zweiten Stuhl setzen - und Rechtsreferendar*innen müssen länger als geplant auf ihre mündliche Prüfung warten. Alexander Fritzsche berichtet, was das für seine Zukunftsplanung bedeutet.