In dieser Folge erklärt Ronald Kandelhard die verschiedenen Soforthilfemaßnahmen für Freelancer bzw. Soloselbstständige.
Inhalte00:09:33
Überblick über Hilfsmaßnahmen und Tipps für die Beantragung
01:02:00
Wer kann und sollte denn die Soforthilfen guten Gewissens in Anspruch nehmen?
01:03:50
Wie soll man konkret wegfallende Aufträge nachweisen, wenn es dazu zuvor nicht mehr gab als eine mündliche Ankündigung, also kein Vertrag o.ä.
01:05:00
Warum gibt es nicht sowas wie ein Kurzarbeitergeld für Soloselbstständige?
01:08:00
Stimmt es, dass die Soforthilfe nur dazu dient, laufende Betriebskosten zu zahlen und für den Lebensunterhalt nicht verwendet werden darf?
01:08:30
Wir sind eine GbR mit drei Freiberuflern. Stellen wir den Antrag als GBR oder jeder einzeln.
01:09:40
In Niedersachsen muss zur Beantragung der Soforthilfe seit heute ein Liquiditätsengpass vorliegen. Gleichzeitig müssen private und geschäftliche Ersparnisse nicht angetastet werden. Nur um es wirklich zu verstehen: Habe ich 10.000€ privat und 10.000€ geschäftlich gespart, verdiene im April aber 0€ und habe gleichzeitig 1000€ geschäftliche Ausgaben, wäre ich zulagenberechtigt?
01:12:10
Auch aus Hamburg die Frage nach dem Liquiditätsengpass: hier muss das Geschäftskonto angetastet werden. Die Frage, bis zu welchem Betrag? Muss ich alle Rücklagen (die für Rückzahlungen aus 2019 gedacht waren) aufbrauchen, bevor ich finanzielle Hilfe als Solo-Sebständige mit 100 % Verdienstausfall durch Corona bekomme?
01:14:52
Mich würde interessieren wie es ist, wenn man eine nebenberufliche Selbständigkeit ausübt, die Einnahmen des festen Jobs aber nur dazu da sind, um die privaten fixen Kosten zu decken. Der Lebensunterhalt sowie die betrieblichen Kosten werden durch die Einnahmen aus der Selbständigkeit finanziert. Wenn dort Aufträge wegfallen oder erst gar keine zustande kommen, fehlt natürlich auch Geld zum Leben.
1:16:50
Wie sieht es bei Freiberuflern/Selbstständigen aus, die studieren und mit der Tätigkeit ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten? Gibt es da eine Chance für die Soforthilfe? Ich hatte das so verstanden, dass es die Hilfe nur für hauptberuflich Selbstständige gibt, aber wenn man studiert ist man ja offiziell hauptberuflich „Student“ (auch wenn es dafür kein Geld gibt), und Studenten sind auch nicht ALG II - berechtigt. Diese Fälle fallen anscheinend durch alle Raster.
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Links zur Folge:
Ronalds Artikel:
https://easyrechtssicher.de/corona-soforthilfe-antrag
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https://easyrechtssicher.de/produkte/starterpaket-2/
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