Muss ein kranker Erzieher oder eine kranke Erzieherin, der oder die auch über eine Krankschreibung verfügt, auf Anforderung des Kindergarten-Trägers zum Personalgespräch bzw. zum Teamgespräch erscheinen? Droht beim Fernbleiben etwa eine Abmahnung? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen,
Leben & Liebe
Kitarechtler Plauderei Folgen
"Wir müssen reden!" Die Kitarechtler-Plauderei rund um alle Themen in Krippe, Kita & Hort (Ganztag) mit den Rechtsanwälten Holger Klaus und Nele Trenner.
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Folge vom 05.11.2016Als kranker Erzieher zum Personalgespräch beim Kita-Träger I Muss ich, muss ich nicht I Ein Urteil dazu!