2019 kam für zwei kurdisch-deutsche Verlage ein Schock: Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung, Verbot. Die Begründung: Die Verlage seien Teil der PKK, die in Deutschland als Terrororganisation gilt. Heute, fast drei Jahre später, entscheidet ein Prozess am Bundesverwaltungsgericht, ob das Verbot rechtens ist. Wir haben uns angesehen, was dahinter steckt.
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