Wenn Steuerklärungen selbstgemacht werden, gibt es da einiges zu beachten
Wenn Steuerklärungen selbstgemacht werden, gibt es da einiges zu beachten © User:Mattes / Wikimedia Commons / Public domain

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Ran an die Belege – die Steuererklärung bis zum 2.9. selbst erstellen

Für Steuerpflichtige mit eigener Einkommensteuererklärungsabgabe für 2023 gilt die Abgabefrist, der 2. September 2024; danach fallen Verzugszinsen an. Mit Steuerberatern oder einem Lohnsteuerhilfeverein gilt dafür der Juni 2025. In dieser Sendung geben Experten Tipps zur Einkommenssteuererklärung.

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Alle Personen, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 eigenständig erstellen, haben eine Frist bis zum 2. September 2024.

Bei verspäteter Abgabe drohen Strafen und Zinsen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuzieht, erhält eine längere Frist bis zum 2. Juni 2025. Um eine Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten, muss auf verschiedene Dinge geachtet werden. Beispielsweise müssen Handwerkerkosten durch Überweisungen bezahlt werden. Besonders steuermindernd sind außergewöhnliche Belastungen wie bei Krankheit, Operationen oder Unwetterschäden.

Es ist wichtig, die aktuellen Berechnungsgrenzen zu kennen, sei es bei Minijobs, Grundfreibeträgen, Unterhaltszahlungen oder Beiträgen zur privaten Altersvorsorge. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können ihre Steuererklärung online über Elster abgeben. Henning Hübert interviewt Experten, die Tipps geben, um das Ausfüllen zu erleichtern. Welche Sparvorschläge bieten Steuerberater im Vergleich zu Hilfsprogrammen für den PC? Welche Empfehlungen erhält man direkt vom Finanzamt? Und: Wie verfahren Personen, die offline sind?

Ran an die Belege – die Steuererklärung bis zum 2.9. selbst erstellen im Überblick

Sendezeit Do, 22.08.2024 | 10:08 - 11:30 Uhr
Sendung Deutschlandfunk "Journal am Vormittag - Marktplatz"
Radiosendung