"Zersetzungsopfer" in der DDR werden bis heute nicht entschädigt. Das Unrecht setzt sich fort
"Zersetzungsopfer" in der DDR werden bis heute nicht entschädigt. Das Unrecht setzt sich fort © Alexas_Fotos / pixabay.com

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Zersetzung 2.0: Opfer von DDR-Unrecht werden zweimal bestraft

Stasi-Opfer können seit 2019 Entschädigung beantragen, jedoch werden viele Anträge abgelehnt. Das Unrecht aus der Vergangenheit dauert somit bis heute an.

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Zum ersten Mal haben Stasi-Opfer der "Zersetzung" seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zu beantragen. Leider erhalten jedoch viele Betroffene Absagen von den Gerichten. Auf diese Weise wird altes Unrecht bis heute fortgesetzt. Wenn die Stasi das perfide Ziel verfolgte, Menschen durch "Zersetzung" zu schädigen, hatte das schwerwiegende Folgen für die Betroffenen wie berufliche und private Diskreditierung, Destabilisierung der Persönlichkeit und Zerstörung von Beziehungen.

Doch selbst diejenigen, die anhand ihrer Stasi-Akte oder anderer Beweise die erlittenen Schäden nachweisen können, haben oft keinen Erfolg bei ihren Anträgen. Viele fühlen sich dazu gezwungen, den Rückzug anzutreten, sei es, weil sie nicht klagen möchten oder es sich nicht leisten können.

Auch ehemalige politische Gefangene, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen inhaftiert waren, stoßen auf Hindernisse. Obwohl ihnen eine Rehabilitierung zugesprochen wird, scheitern sie oft bei der Beantragung sozialer Ausgleichsleistungen. Kleine Renten und dauerhafte Gesundheitsschäden erschweren den Alltag vieler Betroffener. Versorgungsämter könnten Unterstützung leisten, indem sie kleine Renten gewähren. Aber davon werden nur zehn Prozent aller Anträge von DDR-Opfern, die bereits gerichtlich anerkannt wurden, genehmigt. Dies wird von Opferanwälten, Historikern und Wissenschaftlern als Skandal bezeichnet. Die Betroffenen empfinden es als weitere Demütigung - eine Art von "Zersetzung 2.0".

"Zersetzung 2.0: Opfer von DDR-Unrecht werden zweimal bestraft" im Überblick

Zersetzung 2.0: Opfer von DDR-Unrecht werden zweimal bestraft

von Alexa Hennings

Produktion: 2024

Sendezeit Sa, 18.05.2024 | 18:04 - 19:00 Uhr
Sendung Deutschlandfunk Kultur "Feature"
Radiosendung