Anfang der 1970er Jahre nahm die politisierte Gewalt in Deutschland zu. Teile der Studentenbewegung haben sich radikalisiert. Andere vor allem linke Gruppen folgten offen der von Studentenführer Rudi Dutschke ausgegebenen Parole vom Marsch durch die Institutionen. In dieser politischen Stimmung beschließen Bund und Länder parteiübergreifend den sogenannten Radikalenerlass. Das Ziel war zu verhindern, dass Verfassungsfeinde den Staat unterwandern. Die Folge war, dass, bevor eine Lehrerin oder auch ein Bahn- oder Postbeamter eingestellt wurde, eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestellt wurde. Welches Verhalten genau als verfassungsfeindlich gelten sollte, war allerdings nicht eindeutig definiert. Klar war, dass es nicht nur um Parteizugehörigkeit – etwa zu kommunistischen Parteien gehen sollte. Sowohl die SPD-geführte Bundesregierung unter Willy Brandt als auch die unionsgeführten Länder fassten den Beschluss gemeinsam. Die SPD auch deshalb, um ihre Distanz zum Kommunismus zu unterstreichen. Denn der SPD wurde – gerade auch wegen Brandts Ostpolitik und der Verträge mit Moskau – eine Nähe zum Kommunismus immer wieder vorgeworfen. Es ist der 29.1.1972. Hamburg hat als erstes Bundesland den Radikalenerlass umgesetzt – und erntet dafür viel Kritik, nicht nur von Gewerkschaften. Der folgende Beitrag – der in seiner archivierten Fassung vorne und hinten etwas abreißt - zeigt die Reaktionen auf den neuen Erlass.