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Kultur & Gesellschaft

Archivradio – Geschichte im Original

Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog

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Folgen von Archivradio – Geschichte im Original

919 Folgen
  • Folge vom 20.12.2023
    Der Frankfurter Auschwitz-Prozess beginnt | 20.12.1963
    Am 20. Dezember 1963 beginnt der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess. Initiiert wurden die Prozesse vom Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Sein Ziel war es, die Verantwortlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur Rechenschaft zu ziehen. Der Prozess hatte auch eine starke politische Bedeutung: 1961 fand in Jerusalem der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann statt, im Frühjahr 1963 hatte die DDR Bundeskanzleramtschef Hans Globke wegen seiner Nazivergangenheit verurteilt. Die Bundesrepublik war in der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen somit ein Nachzügler. Gleichzeitig stand die Öffentlichkeit den Prozessen gespalten gegenüber. Es gab ein großes Bedürfnis, nicht an die die NS-Zeit erinnert zu werden. Ein öffentlicher Prozess, der die Vergangenheit wieder aufwühlen würde, würde dem Ansehen Deutschlands schaden, so eine weit verbreitete Meinung. Diesen Zwiespalt spiegelt der Kommentar von Werner Ernenputsch im zweiten Teil dieser Aufnahme. Zunächst zu hören ist aber die Live-Reportage vom Hessischen Rundfunk von der Prozesseröffnung im Frankfurter Römer. Im Sitzungssaal des Frankfurter Stadtparlaments beginnt der Prozess gegen 22 Angeklagte. Vor Saalgeräuschen im Hintergrund eröffnet Richter Hans Hofmeyer den Prozess. Es werden Angaben zur Person der Angeklagten und der Geschworenen gemacht und Einzelheiten des Gerichtssaals beschrieben. Von den Verhandlungstagen ab 1964 existieren zahlreiche Aufnahmen – einzelne davon im Archivradio, die meisten aber auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts.
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  • Folge vom 19.12.2023
    Reichsrundfunk berichtet über Alfred Wegener und die Kontinentalverschiebung | 30.8.1944
    Der Reichsrundfunk berichtet über Alfred Wegeners Theorie der Kontinentalverschiebung. Wegener hatte diese 1912 vorgestellt, allerdings waren seine Belege noch schwach.
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  • Folge vom 16.12.2023
    Der Untergang des Hapag-Lloyd-Schiffs "München" | 13. bis 22.12.1978
    Die "München" war eines der größten Schiffe ihrer Zeit. Sie war 261 Meter lang und gehörte der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd. Ende November 1978 startete die "München" mit 28 Mann an Bord in Bremerhaven nach Savannah im US-Bundesstaat Georgia; sie sollte Maschinenteile in die USA bringen. Doch die Bedingungen auf dem Atlantik sind hart: Windstärke 11, Schneeschauer und Hagel, 15 Meter hohe Wellen. Am 12. Dezember 1978, kurz nach Mitternacht, meldet der Funker einen Schaden an der Brücke und eingeschlagene Bullaugen. Drei Stunden später funkt er noch ein SOS, dann reißt der Kontakt ab. Die Reederei startet eine Suchaktion. Am 13. Dezember berichtet der NDR über den Stand und interviewt dazu den Pressesprecher der Hapag-Lloyd, Gerhard Simonsen. Immer wieder berichten die Sender über den Stand der Dinge, bis am 22. Dezember 1963 Hapag-Lloyd bekannt gibt, dass die Suche nach der "München" eingestellt ist. Es gäbe keine Hoffnung mehr, das Schiff oder überlebende Besatzungsmitglieder zu finden.
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  • Folge vom 15.12.2023
    Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht | 15.12.1983
    Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.
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