...die Erwartungen an das Urteil – ab 02:03 Minuten
Die Erwartungen an das Urteil für Stephan B. ist bei vielen Menschen ähnlich: lebenslange Haft. Denn die Beweislage ist klar, nicht zuletzt dank des selbst vom Attentäter gestreamten Videos von seiner Tat. Aber Terror ist in Deutschland keine eigene Straftat.
Stattdessen ist der schwerste Tatvorwurf zweifacher Mord, gefolgt von einer ganzen Liste weiterer Vorwürfe wie versuchter mehrfacher Mord und versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge. Aber mehrere Straftaten werden in Deutschland nicht addiert. In Deutschland gilt das Asperationsprinzip. Das bedeutet, dass mehrere Strafen nicht zusammengerechnet werden, sondern eine Gesamtstrafe gebildet wird, wobei die höchste Einzelstrafe erhöht werden kann.
Daher muss im Fall von Stephan B. eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Nur dann kann es zu einer lebenslangen Haft für den Attentäter kommen. Aber es geht im Prozess um weit mehr als "nur" die Bestrafung eines Mörders. Es geht auch um die Frage, auf welchem gesellschaftlichen Nährboden seine rechtsextremen Ideologien wachsen konnten.
...über die Bedeutung des Prozesses und den Verhandlungsbeginn – ab 10:07 Minuten
Es ist der größte Strafprozess, der jemals in Sachsen-Anhalt geführt wurde. Aufgrund der Bedeutung des Prozesses und der Vielzahl an Menschen, die diesem beiwohnen, finden die Verhandlungen im größten Gerichtssaal Sachsen-Anhalts, im Landgericht in Magdeburg statt. Obwohl das Verfahren das Oberlandesgericht in Naumburg führt.
Auch das mediale Interesse an dem Prozess ist sehr groß. Unter anderem waren zum Prozessbeginn auch Medien aus Israel oder den USA im Saal. Stephan B. wird zu jedem Verhandlungstag aus der JVA Burg unter großer Polizeibegleitung nach Magdeburg gebracht. Auch im Gerichtssaal herrschen strikte Sicherheitsvorkehrungen.
...die Nebenklägerinnen und Nebenkläger im Prozess – ab 17:58 Minuten
Im Prozess gegen Stephan B. gibt es 45 Nebenklägerinnen und Nebenkläger. Diese schließen sich der Klage der Staatsanwaltschaft an und haben im Prozess besondere Rechte, wie Einsicht in die Ermittlungsakten oder Beweisanträge stellen und Gutachten einholen und können so den Verlauf des Verfahrens beeinflussen.
Als Nebenklägerin oder Nebenkläger wird man zugelassen, wenn das Gericht eine Betroffenheit der Person von der Tat feststellen kann. Die Gründe, sich einer Nebenklage anzuschließen, können sehr vielfältig sein.
...Die Mahnwachen und Protestaktionen vor dem Gerichtssaal - ab 33:53 Minuten
Verschiedene Initiativen wie "Solidarisches Magdeburg", "Seebrücke Magdeburg" oder "9. Oktober Halle" haben am ersten Prozessauftakt zu einer Mahnwache vor dem Gerichtssaal aufgerufen. Damit sollten die Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden und die Möglichkeit bekommen, das zu sagen, was ihnen wichtig war.
An jedem bisherigen Verhandlungstag waren die Initiativen vor Ort und haben Mahnwachen abgehalten, um sich solidarisch mit den Betroffenen zu zeigen.
...Ist der Prozess eine Bühne für den Angeklagten? - ab 36:20 Minuten
Die Gefahr, dass Stephan B. diesen Prozess als Bühne missbrauchen würde, bestand bereits im Vorfeld. Aber mit der Erklärung des Pflichtverteidigers, dass der Attentäter wünscht, unverpixelt gezeigt zu werden und beim vollen Namen genannt zu werden, war das allen Beteiligten klar.
Feature
Das Leben danach - Das Attentat von Halle Folgen
Der antisemitische Anschlag von Halle hat das ganze Land erschüttert und bewegt. Warum ist das passiert? Wie war das überhaupt möglich? Und was sind die Konsequenzen daraus? Im Podcast „Das Leben danach - Das Attentat von Halle“ von MDR SACHSEN-ANHALT erzählen Marie Landes und Roland Jäger die Geschichte hinter dem Fall noch einmal ausführlich. Angefangen vom Tag des Attentats über die Ermittlungen und den Prozess bis zum Urteil und dem „danach“.
Folgen von Das Leben danach - Das Attentat von Halle
9 Folgen
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Folge vom 01.11.2020Der Prozess: Teil I
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Folge vom 25.10.2020Der Täter... Die Schul - und Jugendzeit von Stephan B. – ab 03:49 Minuten Stephan B. ist in Benndorf aufwachsen. Seine Mutter ist Ethiklehrerin und der Vater Fernsehtechniker. Von ehemaligen Lehrerinnen wurde er während des Prozesses als "aufgewecktes Kind" beschrieben. Nach der Trennung der Eltern hat er mit beiden weiterhin Kontakt. Er hat schon früh angefangen, sich für Waffen zu interessieren. Als Jugendlicher zieht er sich immer mehr zurück und hat kaum noch Freunde. Aber das allein macht einen noch lange nicht zum Attentäter... ... Die drei prägenden Ereignisse für die Radikalisierung – ab 18:15 Minuten Im Prozess hat Stephan B. ausgesagt, dass es drei prägende Ereignisse gab, die für seine Radikalisierung gesorgt haben: Seine Krankheit bzw. OP im Jahr 2013. Danach hat er begonnen, sich mit Politik zu beschäftigen und viele Kontakte abgebrochen. Er hat das Jahr 2014 mehr oder weniger im Kinderzimmer bei seiner Mutter verbracht. Der zweite Auslöser ist das Jahr 2015, also das Jahr, in dem Europa besonders viele Geflüchtete aus Syrien aufnahm. Das nahm der Attentäter als Bedrohung war und nutzt dieses Ereignis, um seine Tat zu rechtfertigen. Das dritte Ereignis war das Attentat von Christchurch im März 2019. Auch der Attentäter von Halle hat sich an diesem Anschlag orientiert und versucht ihn nachzuahmen. ... Stephan B. als Angehöriger der White-Supremacy-Ideologie und seine Radikalisierung im Internet – ab 21:18 Minuten Der Attentäter ist davon überzeugt, dass er als "Weißer Mann" anderen Menschen überlegen ist. Und diese "Weiße Kultur" sieht er bedroht von allen, die dieser "Kultur" nicht angehören. Diese Bewegung hat viele Schnittstellen mit vielen anderen Verschwörungserzählungen wie dem "großen Austausch". Stephan B. war außerdem auf Imageboards unterwegs und auf der Spieleplattform "Steam". Dort hat er sich in verschiedenen Communitys weiter radikalisiert und sich mit Waffen intensiv auseinandergesetzt. Aufgrund dieses Austauschs in diesen Netzwerken wäre es falsch, den Attentäter als "Einsamen Wolf" zu bezeichnen. Weiterführender Hinweis zur MDR-Doku "Der Terror der einsamen Wölfe" von Florian Barth, Christian Bergmann und Julia Cruschwitz. ... Stefan B. hatte auch einen augesprägten Hass gegenüber Frauen und war ein "Incel" - ab 31:07 Minuten Der Attentäter gibt dem Feminismus die Schuld an der sinkenden Geburtenrate und den damit einhergehenden Bevölkerungsaustausch. Unter anderem deswegen, kann er der Incel-Community zugeschrieben werden. Auch sein Verhalten im Prozess und wie er auf Frauen dort reagiert, zeigt seinen ausgeprägten Hass gegenüber Frauen.
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Folge vom 18.10.2020Das Trauma... die Schicksale von Ismet Tekin, Christina Feist und Conrad Rößler – ab 1:53 Minuten Am 9. Oktober 2019 war Ismet Tekin noch nicht Inhaber des Kiez-Döners, sondern Mitarbeiter und zum Zeitpunkt des Angriffs auch nicht im Laden. Nach einem Anruf seines Bruders rannte er zum Kiez-Döner, während viele Passanten sich schnell davon entfernten. Nachdem der Attentäter geflohen war, war Tekin einer der ersten, der den Döner-Imbiss betreten hat. Tekin geht es selbst langsam etwas besser, die Schlafstörungen wurden etwas weniger und vor allem der Prozess hilft ihm in der Verarbeitung des Erlebten. Christina Feist kann nach dem Anschlag nicht mehr in Deutschland wohnen und und ist nach Paris gezogen. Ein Jahr nach dem Anschlag beginnt sie langsam zu begreifen, was da passiert ist. Conrad Rößler hingegen ist direkt am nächsten Tag arbeiten gegangen - um sich abzulenken. Er hatte vorher schon mit Panikattacken zu tun und konnte daher das Ereignis aufgrund seiner Erfahrungen etwas besser einordnen. ... Was bedeutet es eigentlich, ein Trauma zu haben? – ab 12:55 Minuten Der Körper kommt in eine deutliche Stress-Reduktion und alle Systeme, die auf Flucht oder Kampf programmiert sind, führen dazu, mit dem Ereignis unmittelbar umgehen zu können. Wenn das unmittelbar nicht ädaquat verarbeitet werden kann, kommt man in die Trauma-Spirale hinein und es kann zu tiefergehenden Problemen führen. Etwa ein Drittel aller Trauma-Patienten benötigt professionelle Hilfe, um mit der Situation umzugehen. ... Warum wird so wenig über die beiden Todesopfer Jana L. und Kevin S. berichtet? – ab 19:08 Minuten Angehörige wollen oftmals nach einem Trauerfall nicht mit Journalisten sprechen, sondern die Trauer für sich bearbeiten. Außerdem ist es für Medien nicht ohne Weiteres möglich, Bilder von Verstorbenen zu zeigen. Die Angehörigen entscheiden über die Veröffentlichung. ... die "Geschichten" der beiden Getöteten Jana L. und Kevin S. – ab 21:21 Minuten Die Mutter von Jana L. möchte nicht in der Öffentlichkeit über den Verlust ihrer Tochter sprechen. Das hat die Öffentlichkeit zu reskeptieren. Der Vater von Kevin S. hingegen war bereit, sich vor Medien zu öffnen und über seinen Verlust zu sprechen und so seine Trauer etwas zu verarbeiten. Bei Kevin wurde im Kleinkindalter eine geistige Behinderung festgestellt und die Ärzte prognostizierten ihm eine Lebensdauer von nicht mehr als zehn Jahren. Kevin trotzte aber den Erwartungen und ging seinen Weg, mithilfe der Unterstützung seiner Eltern. Die Eltern waren stolz, dass Kevin mit seiner Behinderung eine Malerlehre kurz vor dem 9. Oktober anfangen konnte und sie dachten "Jetzt passiert nichts mehr"... ... die Verletzten von Wiedersdorf – ab 34:36 Minuten Die Opfer von Wiedersdorf wurden in der medialen Berichterstattung oft zweitrangig betrachtet. Das hat aber einen Grund: Denn die beiden Verletzten möchten nicht vor Medien darüber reden, was passiert ist und haben einen anderen Weg gewählt, das Erlebte zu verarbeiten. Dagmar M. und Jens Z. haben vor Gericht über ihren Zustand berichtet: Sie leiden immernoch an Schlafstörungen, haben Angst und meiden Menschen. ... Hilfe für die Betroffenen des Attentats – ab 37:31 Minuten Der Weiße Ring hat versucht, einigen Betroffenen zu helfen, mit der Tat besser umzugehen. Die Organisation äußert starke Kritik, dass der Staat nicht genügend tut, um die Betroffenen zu unterstützen und diese oft alleine lässt. Es geht nicht unbedingt um finanzielle Hilfen, sondern um Unterstützung, mit dem Erlebten umzugehen: Das Haus wieder verlassen zu können und wieder arbeiten gehen zu können.
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Folge vom 09.10.2020Der Tag des AttentatsDer Beginn des Anschlags an der Synagoge in Halle: Ab 03:12 Minuten: Um 12:01 zündet Stephan B. seinen ersten Sprengsatz vor der Synagoge in Halle - am jüdischen Feiertag Jom Kippur. Sein Ziel ist es, möglichst viele Jüdinnen und Juden zu töten. Sein Versuch in die Synagoge einzudringen scheitert, stattdessen erschießt er willkürlich die Passantin Jana L. Die jüdische Gemeinde in Halle erlebte auch zuvor immer wieder antisemitische Drohungen. Der nächste Tatort des Anschlags - der Kiez-Döner in Halle: Ab 15:02 Minuten: Nachdem sein eigentlicher Plan scheiterte, beschließt der Attentäter Migranten und Migrantinnen zu töten. Er fährt durch die Stadt und landet eher zufällig beim Kiez-Döner in Halle. Dort erschießt er den Imbiss-Gast Kevin L. Das zweite Todesopfer des Attentäters. Polizisten kommen zum Tatort und liefern sich einen Schusswechsel. Doch der Täter kann fliehen. Fortsetzung des Attentats in Wiedersdorf: Ab 24:38 Minuten: Der Attentäter landet eher zufällig in Wiedersdorf und versucht dort, ein neues Fluchtauto zu erpressen. Sein erster Versuch scheitert und er schießt zwei Anwohner nieder. Sein zweiter Versuch an einer Werkstatt ist erfolgreicher und der Attentäter erpresst ein Taxi, mit dem er flieht. 45 km südlich baut der Stephan B. einen Unfall und wird anschließend festgenommen. Die Arbeit als JournalistIn am Tag des Anschlags: Ab 32:10 Minuten