TikTok, Facebook, Instagram und Co – unter anderem Kinder und Jugendliche verbringen auf diesen und anderen Sozialen Netzwerken viel Zeit. Konsum und Inhalte gelten aber nicht nur als förderlich. Australien führt dieses Jahr als erster Staat ein Mindestalter für Soziale Medien ein. In Deutschland und Europa werden ebenfalls strengere Regeln diskutiert. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) zeigte sich im Sommer offen für ein Mindestalter, hat nun aber erstmal eine Expertenkommission eingesetzt. Doch wäre ein Verbot für Kinder und Jugendliche rechtlich zulässig? Wer wäre dafür überhaupt zuständig? Und was hat es mit einem Social Media-Verbot für Fünftklässler in Solingen, NRW, auf sich? Darüber sprechen die JustizreporterInnen Egzona Hyseni und Philip Raillon in dieser Folge mit Stephan Dreyer vom Leibniz Institut für Medienforschung.
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Die Justizreporter*innen Folgen
Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem EuGH und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir Justizreporterinnen und Justizreporter sind vor Ort, damit ihr auf dem Stand bleibt.
Folgen von Die Justizreporter*innen
255 Folgen
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Folge vom 17.09.2025Soziale Medien: Schädlich genug für ein Mindestalter?
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Folge vom 12.09.2025"Aufmachen Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien?!Die Hausdurchsuchung ist eine absolute Standardmaßnahme im Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Ein ziemlich starker Eingriff in die Grundrechte ist es aber auch, wenn der Staat in der Sockenkiste wühlt. Deshalb darf nur durchsucht werden, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Der fehlte bei einer Hausdurchsuchung im Sauerland: Wegen „Anti-CDU-Schmierereien“ nahe einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz durchsuchte die Polizei bei einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Der Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig, wie das Landgericht Arnsberg feststellte. Denn zum fehlenden Tatverdacht kommt noch hinzu: Es gab keinen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts, das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, ist Charlotte Merz, die Ehefrau von Friedrich Merz. Die Justizreporterinnen Egzona Hyseni und Alena Lagmöller zeichnen diesen Fall nach und sprechen mit Strafverteidigerin Gabriele Heinicke, Staatsanwalt Simon Pschorr und Richter Jörg Müller über Hausdurchsuchungen, ihre Voraussetzungen und Rolle von Gerichtsdirektorinnen. Podcast-Tipp: https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:2538bf7614739a8d/
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Folge vom 05.09.2025Kriminelle Frauen - Morden Frauen eigentlich anders?Wenn man einen Blick in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik wirft, fällt schnell auf: Nur 25 Prozent der aufgenommenen Taten werden von Frauen begangen. Aber warum ist das eigentlich so? Sind Frauen einfach friedlicher? Oder gibt es andere Gründe für die im Vergleich zu Männern deutlich seltenere Kriminalität bei Frauen? Und: Wenn Frauen doch zu Täterinnen werden und auch Gewaltdelikte begehen, tun sie das aus anderen Gründen und auf andere Weise als Männer? Die Justizreporterinnen Elena Raddatz und Antonetta Stephany haben sich die „weibliche Kriminalität“ mal genauer angeschaut. Sie haben dazu mit der Soziologin PD Dr. Nicole Bögelein, der Kriminologin Professorin Rita Haverkamp und der Gerichtspsychiaterin Dr. Hanna Ziegert gesprochen. Vorangestellt sei an dieser Stelle noch: Die Kriminalitätsstatistik unterscheidet nur „Frauen“ und „Männer“, weitere Differenzierungen finden sich bislang nicht.
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Folge vom 28.08.2025Tod in der Wüste – Welche Verantwortung trägt die EU-Flüchtlingspolitik?Ende 2024 kam eine ARD-Doku mit dem Titel „Ausgesetzt in der Wüste“ heraus. Ein internationales Recherche-Team hatte herausgefunden, dass tunesische Grenzschützer in der Wüste zwischen Tunesien und Libyen Menschen aussetzen. Vor allem Menschen die aus südlicheren Regionen Afrikas nach Tunesien geflüchtet sind. Ohne Wasser und Nahrung, oft auch ohne Schuhe und brutal zusammengeschlagen von tunesischen Grenzbeamten werden diese Menschen in der Wüste allein gelassen. Es gibt Bilder von Müttern und Kindern, die dort in der Wüste gestorben sind. Die EU und Deutschland kooperieren mit Tunesien im Bereich Grenzsicherung, tunesische Grenzschützer werden von Deutschland ausgebildet. Welche menschenrechtliche Verantwortung trifft die EU und die Mitgliedstaaten für den Tod in der Wüste? Dieser Frage gehen wir in dieser Podcast-Folge nach. Justizreporter Max Bauer spricht mit BR-Reporter Philipp Grüll, Mitautor des Films „Ausgesetzt in der Wüste“ und mit Silvia Rojas Castro, Senior Legal Adviser beim ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights).