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PolitikTalk

F.A.Z. Einspruch

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben. Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de. Alle Folgen sind jederzeit auch hier abrufbar: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast

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Folgen von F.A.Z. Einspruch

210 Folgen
  • Folge vom 06.07.2022
    #216 Nach Absage einer Gender-Veranstaltung an der Humboldt-Uni: Darf man noch alles sagen?
    In Folge 216 des F.A.Z. Einspruch Podcasts stellen wir das neue Moderatorenquartett vor – und beschäftigen uns mit der Frage, ob man noch alles sagen darf. Unsere Gesprächspartner sind Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber und der Publizist Michel Friedman. Am vergangenen Samstag wollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht bei der „Langen Nacht der Wissenschaft“ der Humboldt-Universität in Berlin einen Vortrag mit dem Thema „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten. Einer linken Juristen-Gruppe gefielt das nicht: Sie drohte damit, man werde sich „auf der Straße“ sehen. Wenig später sagte die Humboldt-Uni den Vortrag wegen Sicherheitsbedenken ab. Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, grundsätzlich darüber zu sprechen, was an Universitäten, im Internet und auf Kunstaustellungen noch geäußert werden darf – und was aus guten Gründen unzulässig ist. Wir sprechen darüber mit Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber und dem Rechtsanwalt und Publizisten Michel Friedman. Neben diesem Schwerpunktthema beschäftigen uns die Eckpunkte der Ampelkoalition zum Selbstbestimmungsgesetz und ein „gerechtes Urteil“ des Verwaltungsgerichts Berlin zum Informationsfreiheitsgesetz. Außerdem verraten wir, wer außer Reinhard Müller und Stephan Klenner künftig den F.A.Z. Einspruch Podcast moderiert – und welche neue Möglichkeit es gibt, sich als Hörer an der Sendung zu beteiligen.
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  • Folge vom 29.06.2022
    #215: Der Supreme Court kippt das Recht auf Abtreibung in den USA
    In Folge 215 diskutieren Corinna Budras und Pia Lorenz gemeinsam mit dem Feuilleton-Korrespondenten Patrick Bahners über die spektakuläre Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht in den USA. In Deutschland ist die Rechtslage ganz anders, dort ist gerade das strikte Werbeverbot für Abtreibungen im Strafgesetzbuch gestrichen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die AfD einen Anspruch darauf hat, in drei Ausschüssen des Bundestages den Vorsitz zu stellen. Politisch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber rechtlich nicht ganz so einfach zu lösen. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht der AfD keinen Erfolg beschert, aber das Hauptsacheverfahren ist noch völlig offen. Aus Karlsruhe kam aber noch ein ganz anderer Urteilsspruch: Dort hat das Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht einen Rüffel erteilt. Die Verfassungsrichter haben auf die Fragen der Bild-am-Sonntag-Redakteurin Lydia Rosenfelder zu einem umstrittenen Abendessen mit Teilen der Bundesregierung allzu schmallippig geantwortet, finden die Verwaltungsrichter, jetzt muss das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der Prozesskosten tragen. Für großen Wirbel in der Arbeitswelt sorgt zudem das Nachweisgesetz, das für die Digitalisierung der Arbeitswelt einen herben Rückschlag bedeutet, finden Unternehmensjuristen. Wir stellen vor, was sich dahinter verbirgt. Und schließlich bringt uns Helene Bubrowski diesmal gleich zwei gerechte Urteile der Woche mit – eins allerdings wider Willen.
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  • Folge vom 12.05.2022
    #208: Beendet der Supreme Court das Recht auf Abtreibung?
    In Folge 208 begrüßen Sie Corinna Budras und Pia Lorenz. Das Thema der Woche ist diesmal ein Urteil, das noch keines ist: Bisher gibt es nur einen Entscheidungsentwurf des amerikanischen Supreme Court, der aber das Zeug hat, die USA in einen neuen Kulturkampf zu treiben: Offensichtlich ist die Mehrheit der Richter dafür, das Grundsatzurteil Roe vs. Wade aufzuheben und den Bundesstaaten zu erlauben, Abtreibungen zu regulieren – oder gar ganz zu verbieten. Wir sprechen mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners über die Konsequenzen, die ein solches Urteil hätte. Windparkbetreiber dürfen dazu gezwungen werden, die Anwohner finanziell an den Windparks zu beteiligen, um die Akzeptanz für die Riesenräder zu erhöhen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt und damit dem Gesetzgeber weiteren Spielraum gegeben, zugunsten des Klimaschutzes die Rechte von Unternehmen einzuschränken. In Zusammenhang mit den endlosen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob Fitnessstudiobetreiber ihren Kunden die Mitgliedsbeiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerstatten müssen. Außerdem hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Geld für Überstunden verlangen können. Und schließlich küren wir das gerechte Urteil der Woche.
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  • Folge vom 23.03.2022
    #203: Das Willkür-Urteil gegen den Kremlkritiker Nawalny
    In Folge 203 des F.A.Z. Einspruch Podcast schauen Corinna Budras und Pia Lorenz nach Russland. Dort hat gerade ein russisches Gericht den Kremlkritiker Alexej Nawalny zu neun Jahren Straflager verurteilt – nach einem willkürlichen und offensichtlich politisch motivierten Prozess. Darüber berichtet uns Janine Uhlmannsiek, Expertin für die Region Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland. Dagegen hat der Internationale Gerichtshof Russland jüngst dazu verurteilt, die Angriffe auf die Ukraine sofort zu unterlassen – in einem Urteil, das eher hohe symbolische Strahlkraft als konkrete Durchschlagskraft hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wieder mit Verfahren der AfD zu beschäftigen. Die Fraktion sucht den Beistand der Karlsruher Richter bei ihrem erfolglosen Versuch, endlich auch einen Vizepräsidenten zu installieren. Der Bundesgerichtshof hatte sich dagegen mit der Klage eines Gastwirts aus Brandenburg zu beschäftigen, der vom Staat Schadensersatz wegen des Corona-Lockdowns gefordert hat. Wie jede Woche küren wir auch diesmal wieder das gerechte Urteil der Woche.
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