Der Gegenstand des Rechts ist das Mein und Dein, sei es, im Falle angeborener Rechte, das von Geburt her Meine, oder, im Falle erworbener Rechte, das, was zu irgendeinem Zeitpunkt das Meine geworden ist. Im Naturzustand, wenn es keinen Staat und kein Gesetz gibt, lautet der Rechtsgrundsatz: neminem leadere, verletze niemanden, d. h. lasse jedem das Seine, und dies ist der Grundsatz einer kommutativen Gerechtigkeit. Aber es herrscht hier keine Einigkeit darüber, was Mein, was Dein ist, daher ist der Naturzustand ein beständiger Kriegszustand. Ewigen Frieden kann nur das öffentliche Recht bringen: Ein Vertrag, der jedem das Seine als das Seine zuweist und zusichert. Dies ist eine distributive Gerechtigkeit, die nach dem Grundsatz verfährt: suum cuique tribue, gib jedem das Seine. Gerecht kann demnach nur sein, was in einem solchen Gesellschaftsvertrag, dem jeder zustimmen könnte, vorkommen könnte. Und dies kann durch ein Experiment der Vernunft ermittelt werden, nämlich durch die Frage, ob es die Öffentlichkeit vertrage.Zitat: 0:08Gerechtigkeit und damit Frieden sind nur durch ein öffentliches Recht möglich: 0:33Der Staat braucht Gesetz, Gewalt und Freiheit: 6:38Die Zustände, darin wenigstens ein wesenliches Element des Staates fehlt: 12:53Die Analogie mit der Ethik: 24:47Wilde Freiheit und Freiheit unter dem Gesetz: 33:52Barbarei: 41:44Gerechte Gesetze sind solche, denen in einem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag jeder hätte zugestimmt haben können: 1:06:03Die Maxime der Publizität im Recht: 1:39:13Die Maxime der Publizität in der Ethik: 1:59:04Dank: 2:24:55Das Zusammenspiel von Freiheit, Gesetz und Gewalt behandelt Kant in seiner Anthropologie in pragmatischer Hinsicht: https://korpora.org/kant/aa07/330.html, seinen Vorlesungen über Anthropologie: https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_a3n3 | https://archive.org/details/kantsgesammeltes0000kant_j8c0 und seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie: https://korpora.org/kant/aa15/.Die Maxime der Publizität taucht in seinen Schriften Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis: https://korpora.org/kant/aa08/273.html, Zum ewigen Frieden: https://korpora.org/kant/aa08/381.html sowie in seinem handschriftlichen Nachlass zur Anthropologie: https://korpora.org/kant/aa15/ und seinem handschriftlichen Nachlass zur Moralphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/ vor.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
Kultur & Gesellschaft
Kants Philosophie Folgen
Vor 300 Jahren wurde Immanuel Kant geboren - und in einer umfassenden Reihe von Vorträgen möchte ich mich seiner gesamten Philosophie widmen. Ich habe das vergangene Jahr damit verbracht, die 29 Bände der Kant-Gesamtausgabe zu studieren und täglich wenigstens 100 Seiten Kant zu lesen, um nun hier die wohl umfassendste und gründlichste Darstellung seiner Philosophie zu geben, die bisher versucht wurde, um ihren inneren systematischen Zusammenhang aufzuzeigen und um vor allem Kants Beitrag zur Aufklärung der Menschheit herauszuarbeiten.
Folgen von Kants Philosophie
110 Folgen
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Folge vom 13.12.2025Kants Philosophie - Was ist Gerechtigkeit?
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Folge vom 06.12.2025Kants Philosophie - Warum es einen Staat geben muss und wann Krieg gerecht istIm Naturzustand, also ohne gemeinsame Gesetze, leben die Menschen in einem beständigen enigstens potenziellen Krieg miteinander. In diesem Zustand ist schon die bloße Anwesenheit eines anderen enschen eine Bedrohung, mehr als es die irgendeines wilden Tieres je sein könnte. Deshalb ist es Pflicht, aus dem Naturzustand in einen bürgerlichen Zustand zu treten, also durch Vertrag ein gemeinsames Gesetz zu errichten, das jedem das Seine zuweist und garantiert. Hierdurch schafft das öffentliche Recht einen ewigen Frieden zwischen den Menschen.Zitat: 0:08Der Naturzustand: 0:32Der Naturzustand ist ein Kriegszustand, weshalb wir in den bürgerlichen Zustand übertreten müssen: 0:38Das öffentliche Recht soll Gerechtigkeit und damit ewigen Frieden bringen: 23:29Der Gesellschaftsvertrag setzt Wahrhaftigkeit voraus: 31:13Die drei Grundsätze des Ulpian: 40:13Honeste vive (lebe ehrbar): 45:00Neminem leadere (niemandem schaden) & suum cuique tribue (gib jedem das Seine): 51:49Kants Lesemethode: 1:03:16Der gerechte Krieg ist ein Krieg, um unter das Recht zu zwingen: 1:07:23Austritt aus dem Gesellschaftsvertrag ist Unrecht: 1:34:52Dank: 2:01:45Ulpians Rechtsgrundsätze behandelt Kant an verschiedenen Stellen seiner Vorlesungen über Moralphilosophie: https://archive.org/details/kantsgesammeltes271imma/page/n5/mode/2up | https://archive.org/details/kantsgesammeltes272imma/page/n5/mode/2up | https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/page/n5/mode/2up sowie seines handschriftlichen Nachlasses zur Moralphilosophie: https://korpora.org/kant/aa19/. Vom öffentlichen Recht und dem Übergang in dieses handelt vor allem die Metaphysik der Sitten: https://korpora.org/kant/aa06/305.html. Auch ein Blick in die Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten ist lohnend: https://korpora.org/kant/aa23/207.html.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
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Folge vom 29.11.2025Kants Philosophie - Die ursprüngliche Erwerbung: Theorie des Bodens und des rechtmäßigen EigentumsEines der wichtigsten Probleme, das die Rechtsphilosophie zu lösen hat, ist das der ursprünglichen Erwerbung: Wie kann eine herrenlose Sache der rechtmäßige Besitz eines bestimmten Menschen werden, von dessen Gebrauch er alle anderen ausschließen darf? Kant beantwortet dies durch seine Theorie des Bodens, die seiner gesamten Rechtsphilosophie zu Grunde liegt: Jeder hat ein ursprüngliches Recht auf ein Stück der Erde. Diese Theorie ist zwar unzureichend, aber dennoch fruchtbar.Zitat: 0:08Das Problem der ursprünglichen Erwerbung: 0:42Jeder Mensch hat ein angeborenes äußeres Recht am Boden: 15:54Alle Menschen befinden sich gemeinsam im ursprünglichen Gesamtbesitz des Bodens: 23:46Alles andere Eigentum ist vom Eigentum an dem Stück Boden abzuleiten, auf dem es ursprünglich ergriffen wird: 36:45Jeder kann so viel Boden rechtmäßig besitzen, wie er im Naturzustand verteidigen könnte: 42:25Das Eigentum am Boden und die ursprüngliche Erwerbung bedürfen eines Rechtszustandes: 56:03Kant als Anti-Malthus: 1:12:20Kants Theorie schließt riesige Vermögensungleichheit aus: 1:34:41Warum Kants Lösung des Problems der ursprünglichen Erwerbung unzureichend ist: 1:39:00Die Theorie der ursprünglichen Erwerbung leitet vom Privatrecht zum öffentlichen Recht über: 1:51:53Dank: 1:53:06Die ursprüngliche Erwerbung und die Theorie des Bodens werden in der Rechtslehre in Kants Metaphysik der Sitten behandelt: https://www.korpora.org/Kant/aa06/203.html. Um sie vollends zu verstehen, empfiehlt sich aber, auch die Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten zu studieren: https://www.korpora.org/Kant/aa23/207.html.Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai
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Folge vom 22.11.2025Kants Philosophie - Die verschiedenen Rechtsverhältnisse: Kategorien & Schematismus des RechtsDas Recht dreht sich um das Mein und Dein, sein Grundsatz ist neminem leade, d. i. schade niemandem, Schaden fügt mir aber der zu, der das Meine nicht achtet. Nun gibt es angeborene und erworbene Rechte, je nachdem etwas von Geburt her das Meine ist wie mein Körper oder das Meine wird wie ein äußerer Besitz. Dass das von Geburt her Meine zu achten ist, liegt analytisch im Rechtsgrundsatz, wer es anrührt, schadet mir notwendig. Wer aber etwas außer mir anrührt, schadet mir nicht notwendig, sondern erst dann, wenn es als mit meiner Willkür verbunden, wenn es als mein intellektuelles Eigentum gedacht wird. Verbindungen aber können wir laut Kant auf zwölf Weisen denken, die er in seiner Kategorientafel beschreibt. Er leitet daher aus dieser eine Kategorientafel ab, die den Anspruch erhebt, alle möglichen Weisen des rechtlichen Besitzes zu beschreiben.Zitat: 0:08Die Kategorien des Rechts: 0:30Die Kategorientafel des rechtlichen Besitzes erklärt: 22:27I) Mathematische Kategorien: 24:191) Quantität: 24:372) Qualität: 31:29II) Dynamische Kategorien: 38:473) Relation: 39:55- Sachenrecht: 40:24- Persönliches Recht: 53:22- Auf dingliche Art persönliches Recht: 1:01:324) Modalität: 1:31:12Der Zusammenhang der Rechtskategorien: 1:35:29Der Schematismus der Erwerbung: 1:45:02Kants juridischer Idealismus: 2:03:11Dank: 2:07:50Die Kategorien des rechtlichen Besitzes nach Kant: https://jonathanivoloewer.de/wp-content/uploads/2025/11/Kategorien-des-rechtlichen-Besitzes-nach-Kant.jpgDie drei Felder des Privatrechts - das Sachen-, das persönliche und das auf dingliche Art persönliche Recht - behandelt Kant in seiner Metaphysik der Sitten: https://www.korpora.org/Kant/aa06/260.html. Wer die Rechtskategorien und den Schematismus der Erwerbung überhaupt durchdringen will, sollte aber unbedingt die Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten studieren: https://www.korpora.org/Kant/aa23/. Wer mein aufklärerisches Schaffen unterstützen will, kann dies tun über:https://ko-fi.com/jonathanivoloewerhttps://www.patreon.com/jonathanivoloewerhttps://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VDDT7T7XHR77UThumbnail: www.hotpot.ai