Wahlen und Abstimmungen: In der direkten Demokratie werden wir immer wieder an die Urne gebeten. Seit einigen Jahren können wir schriftlich abstimmen und wählen. Was passiert aber mit der Stimme einer Person, die zwischen Abgabe der Stimme und dem Abstimmungssonntag verstirbt?Die «Mailbox» hat bei der Bundeskanzlei nachgefragt. Entscheidend sind die fünf Tage vor der Abstimmung. Verstirbt jemand in dieser Zeit, weiss das Stimmregister, welches die stimmberechtigten Einwohner führt, nichts davon. In diesem Fall könnte ein stimm- und wahlberechtiger Bürger Beschwerde führen.