In dieser Episode des Podcasts diskutieren wir über das Thema Berufskleidung und die Möglichkeiten, diese von der Steuer abzusetzen.
Wir beleuchten das Thema von verschiedenen Seiten, beginnend mit der Abgrenzung zwischen typischer Berufskleidung und bürgerlicher Kleidung. Die Abgrenzung ist von besonderer Bedeutung, da nur Kosten für typische Berufskleidung, die nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und durch eine Unterscheidungs- oder Schutzfunktion charakterisiert ist, steuerlich absetzbar sind. Zu solcher Kleidung gehören etwa Arbeitsanzüge, Schutzkleidung, Uniformen und Amtstrachten.
Im Gegensatz dazu können Kosten für bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschließlich im Beruf genutzt wird, nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wir besprechen auch zusätzliche abzugsfähige Kosten wie Reinigungskosten für typische Berufskleidung. Diese sind abziehbar, auch wenn die Reinigung in der privaten Waschmaschine erfolgt.
Darüber hinaus berücksichtigen wir die steuerlichen Aspekte der Überlassung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Die Überlassung typischer Berufskleidung ist steuerfrei, während die Überlassung von bürgerlicher Kleidung als steuerpflichtige Sachlohngewährung gilt.
Wir diskutieren auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem Thema. Der BFH hat in einer Entscheidung vom 16. März 2022 (VIII R 33/18, BStBl. II 2022, 614, DStR 2022, 1253) eine restriktive Auslegung dieses Themas vorgenommen. Demnach kann bürgerliche Kleidung, auch wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird, grundsätzlich nicht zu abzugsfähigen Kosten führen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Kleidung durch ein Firmenemblem oder Ähnliches gekennzeichnet ist und dadurch als typische Berufskleidung eingestuft werden kann.