Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden. Da es innerhalb einer Familie oft an einem Interessengegensatz mangelt, sind die Anforderungen hier höher.
Nahe Angehörige umfassen z. B. den Ehepartner, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder oder Geschwister.
Verträge mit nahen Angehörigen müssen klar und ernstlich gewollt sein, die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen beachtet werden, und sie müssen dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Zudem müssen sie tatsächlich durchgeführt werden.
Das Abschließen von Verträgen mit minderjährigen Kindern kann steuerliche Vorteile bringen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein wichtiges Merkmal ist, dass minderjährige Kinder bei Vertragsabschlüssen mit einem Elternteil durch einen Ergänzungspfleger vertreten sein müssen. Kinder können auch als Mitarbeiter im Unternehmen angestellt oder am Unternehmen beteiligt werden, allerdings sind hier bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Ehegatten als Mini-Jobber anstellen: Dies kann Steuerersparnisse bringen, allerdings sind Abgaben an die Knappschaft zu leisten.
Wohnung günstig an ein Familienmitglied vermieten: Vermieter können Abschreibungen und Renovierungen steuerlich geltend machen und somit Verluste aus der Vermietung an einen nahen Angehörigen erzielen, die dann mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehegatten: Dies kann nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
Hilfsarbeiten der Kinder im Betrieb: Dies kann unter bestimmten Umständen anerkannt werden.
Wichtig ist in allen Fällen, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und die Verträge tatsächlich wie vereinbart durchzuführen.