Die SPD-Politikerin ist erst die dritte Präsidentin des Bundestages. Ein Gespräch über Parität und Feminismus mit der Vorsitzenden der AG sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl.
Nach Annemarie Renger und Rita Süssmuth ist Bärbel Bas erst die dritte Frau im Amt der Bundestagspräsidentin. Laut Protokoll wird dieses nach dem Bundespräsidenten höchste Amt im Staat traditionell von der stärkste Fraktion besetzt. In diesem Fall der SPD.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir ein paritätisches Parlament haben wollen, auch an der Spitze, sagt Maria Noichl. Noichl ist Europaabgeordnete der SPD aus Rosenheim und als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen eine der wichtigsten Kämpferinnen für Gleichstellung in ihrer Partei. Bas sei eine "profilierte Politikerin mit großer Erfahrung", die nun eine große Verantwortung trägt. "Bärbel Bas wird die Demokratie verteidigen." Und das auch gegen die Angriffe von Rechts, die nach Meinung von Noichl immer stärker zunehmen. "Wir werden uns nicht den Mund verbieten lassen." Bärbel Bas sei für alle Frauen "ein Mund und ein Gesicht in der Öffentlichkeit." Noichl fordert, dass "die Hälfte der Parlamente für Frauen reserviert werden" muss.
Weitere Nachrichten: AfD ohne Vertreter im Bundestagspräsidium, BND will sich neu organisieren, Probleme bei Rettung aus Afghanistan.
Moderation, Redaktion: Lars Langenau
Redaktion: Franziska von Malsen, Antonia Franz
Produktion: Jakob Arnu
Zusätzliches Audiomaterial über Phoenix und SPD-Parteivorstand.
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Folge vom 26.10.2021Bärbel Bas: Eine Kämpferin für die Gleichstellung
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Folge vom 25.10.2021Urteil gegen Jennifer W.: "In so einem Fall gibt es keine Unschuld"Ist sie eine Kriegsverbrecherin - oder selbst Opfer des Islamischen Staates? Ein Gericht hat diese Frage jetzt mit einem Urteil gegen Jennifer W. beantwortet. Zehn Jahre Haft für Jennifer W.. Das ist das weltweit erste Urteil wegen der Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates (IS) gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Sie hatte zusammen mit ihrem Ehemann 2015 eine Fünfjährige mutwillig verdursten lassen. Außerdem war nach Ansicht des Gerichts der Angeklagten die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie sich der Terrororganisation angeschlossen hat, betonte das OLG. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die "Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des jesidischen Volkes" unterstützt. Ein Freispruch stand nie zur Debatte, sagt der Jurist und Redakteur der SZ-Innenpolitik, Ronen Steinke. Sie sei ganz klar Täterin und habe Schuld auf sich geladen. Jennifer W. hatte sich selbst belastet mit ihren Aussagen gegenüber einem vermeintlichen IS-Kämpfers. Zudem habe die Mutter des toten Kindes über die drastische Tat ausgesagt. Die historische Relevanz sei, dass sieben Jahren nach dem Völkermord an den Jesiden erstmals überhaupt ein Urteil wegen der Verbrechen des IS gefällt worden sei. Menschlich aber sei die Tat unfassbar. Weitere Nachrichten: Militärputsch im Sudan, Ausweisung von Diplomaten in der Türkei, Facebook, Joshua Kimmich. Moderation, Redaktion: Lars Langenau Redaktion: Franziska von Malsen Produktion: Imanuel Pedersen Zusätzliches Audiomaterial über ZDF.
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