Ein Überblick: §185: Beleidigung. Immer Strafantrag stellen, da Antragsdelikt. - §130: Volksverhetzung kommt wohl nicht in Frage (schade). - Neu ist §192a: Verhetzende Beileidigung. Hier gibt es neue Möglichkeiten, die die Justiz noch entdecken muss. - Das Opportunitätsprinzip kann dazu führen, dass Verfahren (obwohl berechtigt) eingestellt werden.