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Recht Aktuell – Die juristische Wochenschau der Universität SpeyerRecht Aktuell ist der wöchentliche News-Podcast der Universität Speyer mit Sebastian Baur und Ann-Kathrin Hofmann. Jeden Freitag um 12 Uhr fassen wir die wichtigsten Gerichtsentscheidungen, juristischen Veröffentlichungen und politischen Entwicklungen der Woche kompakt, verständlich und fachlich präzise zusammen. Wir lesen die gesamte juristische Presselandschaft – und wählen die relevanten Themen für euch aus.Im Fokus stehen dabei aktuelle Entscheidungen der obersten Gerichte, neue Gesetzgebungsvorhaben, wichtige Fachaufsätze und Entwicklungen im Berufsrecht. Wir ordnen diese verständlich ein – mit Blick auf die juristische Praxis ebenso wie auf die Examensvorbereitung.Für wen ist dieser Podcast?Für Jurastudierende, Referendarinnen, Berufseinsteigerinnen, Praktiker*innen in Verwaltung, Justiz oder Kanzlei – und für alle, die das Recht und seine aktuelle Entwicklung im Blick behalten wollen.Ein Podcast der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyerwww.uni-speyer.de

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Folgen von Recht Aktuell

106 Folgen
  • Folge vom 29.05.2026
    RA102 BGH: Ehegattenerbrecht trotz 18 Jahre ruhendem Scheidungsverfahren | BGH: Innenraumfotos vom Makler – Eigentümerschutz, GoA und Abmahnkosten | LG Hannover: Wie weit reichen Visumshinweise des Reiseveranstalters? | OLG Frankfurt: WhatsApp als Antrag
    In dieser Folge besprechen wir vier examensrelevante Entscheidungen quer durch das Zivilrecht.Den Auftakt macht ein bemerkenswerter Beschluss des BGH zum Ehegattenerbrecht (IV ZB 7/25): Ein Scheidungsverfahren ruhte 18 Jahre lang – und trotzdem ist das Erbrecht der Ehefrau nach § 1933 BGB ausgeschlossen. Wir zeigen, warum bloße Untätigkeit keine konkludente Antragsrücknahme begründet, weshalb der Anwaltszwang in Ehesachen für die Zustimmung keine Rolle spielt und warum der BGH eine teleologische Reduktion mangels planwidriger Lücke ablehnt. Eine Klausurkonstellation, die Erbrecht, Familienrecht, ZPO/FamFG und Methodenlehre verzahnt.Weiter geht es mit einem zivilrechtlichen Schatzkästchen vom BGH zu Innenraumfotos und Abmahnkosten gegen einen Makler (III ZR 164/25): Kann ein Eigentümer gegen den vom Mieter beauftragten Makler vorgehen? Wir arbeiten die drei GoA-Kategorien heraus, klären die "reflexhafte" Betroffenheit des Eigentümers, übertragen die Sanssouci-Linie auf Innenraumfotos im Rahmen des § 1004 BGB und zeigen, wie die berechtigte GoA zum dogmatischen Vehikel für die Erstattung von Abmahnkosten wird.Im Reiserecht klärt das LG Hannover die Reichweite der Visumshinweise (7 S 20/25): Wie weit reicht die vorvertragliche Informationspflicht nach Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB, wenn nicht alle Reisenden EU-Bürger sind? Wir erklären, warum "allgemein" nicht "weltweit" bedeutet, welche Rolle die Zumutbarkeit spielt – und wann die explizite Abfrage der Nationalität einen erweiterten Vertrauenstatbestand begründet.Zum Abschluss ein appetitlicher BGB-AT-Fall vom OLG Frankfurt zur Annahmefrist bei WhatsApp (9 U 27/25): Ist eine WhatsApp-Nachricht ein Antrag unter Anwesenden oder unter Abwesenden? Wir zeigen, warum es auf die zwangsläufige Unmittelbarkeit der Kenntnisnahme ankommt, weshalb die Annahmefrist auch bei einem 150.000-Euro-Geschäft nach rund vier Wochen endet und wie § 150 Abs. 1 BGB die verspätete Annahme in einen neuen Antrag umdeutet.Schlagwörter: Ehegattenerbrecht, § 1933 BGB, teleologische Reduktion, Antragsrücknahme, Geschäftsführung ohne Auftrag, § 1004 BGB, Abmahnkosten, Reiserecht, Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB, Annahmefrist, § 147 BGB, WhatsApp
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  • Folge vom 15.05.2026
    RA101 Wucherzinsen unter Freunden | Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte nach 50 Jahren | Kommune darf vor Rechtsextremismus warnen | Kulanz mit Haken: zwei Kühlschränke gibt's nicht | Car-Sharing-Schaden zählt nicht beim "bedeutenden Schaden" | BGH stär
    Show NotesIn dieser Folge besprechen wir sechs Entscheidungen quer durch alle drei Rechtsgebiete:1. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2026 – 7 U 1/26 Ein privates Gelegenheitsdarlehen über 30.000 Euro mit 200 Prozent Jahreszins ist sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB. Der Senat verneint eine geltungserhaltende Reduktion auf einen marktüblichen Zinssatz und stellt klar, wann das subjektive Element des Wuchers vermutet wird.2. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2026 – 1 LA 47/25 Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine grenzständige Garage können nach 50 Jahren widerspruchsloser Hinnahme verwirkt sein. Schöner Lehrbuchfall zur Verwirkung im öffentlichen Recht über § 242 BGB mit Zeit- und Umstandsmoment und der Zurechnung des Verhaltens der Rechtsvorgänger.3. VG Lüneburg, Urteil vom 29.04.2026 – 1 A 85/24 Eine Kommune darf einen Flyer mit dem Titel "Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!" über Logo, Mailverteiler und Website unterstützen, auch wenn darin namentlich von der "Radikalisierung" der AfD die Rede ist. Eingriff in die Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG, aber gerechtfertigt durch die kommunale Aufgabe zur Verteidigung der fdGO – wenn sachlich begründet.4. AG München, Urteil vom 06.06.2025 (Az. nicht veröffentlicht) Eine Gutschrift im Rahmen einer Kulanzlösung ist als auflösend bedingter Teilerlass nach § 158 Abs. 2 BGB zu qualifizieren. Wer den defekten Altkühlschrank trotz Austauschvereinbarung behält, muss den vollen Kaufpreis zahlen.5. LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2026 – 502 Qs 6/26 Beim Beifahren mit einem Car-Sharing-Fahrzeug zählt der Schaden am eigenen Mietfahrzeug nicht zum "bedeutenden Schaden" im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Die klassische Mietwagen-Rechtsprechung wird auf Car-Sharing übertragen – inklusive der aktuellen Wertgrenze von 1.500 Euro.6. BGH, Urteile vom 06.05.2026 – VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23 Zwei Parallelentscheidungen zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf. Die Vermutung greift schon dann, wenn neben anderen denkbaren Ursachen auch ein gewährleistungsrelevanter Umstand in Betracht kommt – und sie erstreckt sich auch auf die Kausalität zwischen Mangel und Mangelerscheinung.
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  • Folge vom 12.05.2026
    RA100 EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren | Versammlungsauflagen gegen NS-Codes | Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren | Handtuch-Reservierung als Reisemangel | Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz | Festival-Aus im Landschaftsschu
    1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.
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  • Folge vom 12.05.2026
    RA099 Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB auf Hochzeitsgeschenk | Vergleich zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft | Rundfunkstaatsvertrag vor Verfassungsrecht | BGH zum Schadensrecht bei PKWs
    In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.
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