Fragen Sie sich, ob eine Haartransplantation versteuert werden muss, wenn ein Influencer diese kostenfrei angeboten bekommt?
Diese Podcastfolge beleuchtet die komplexe Welt der steuerlichen Absetzbarkeit von persönlichen Ausgaben, speziell im Kontext von Influencern.
Wir diskutieren einen Fall, in dem eine Influencerin versucht hat, Ausgaben für Luxusgüter, darunter Kleidung und Kosmetik von Chanel, Louis Vuitton, Gucci steuerlich geltend zu machen (FG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2023 – 3 K 11195/21). Ihre Argumentation: Diese Ausgaben seien essenziell für ihre professionelle Präsenz und würden von ihren Auftraggebern gefordert.
Doch das Finanzamt und die Gerichte sehen das anders. Aufwendungen für die Lebensführung, wie bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird, und Luxusgüter, die ein privates Interesse vermuten lassen, sind von der Steuerabsetzbarkeit ausgeschlossen.
Die Diskussion beleuchtet die feinen Grenzen zwischen beruflichen Notwendigkeiten und privaten Ausgaben sowie die Beweislast, die bei der steuerpflichtigen Person liegt.
Wir erläutern, unter welchen Umständen eine Absetzbarkeit doch möglich sein könnte und welche Konsequenzen die fehlende Nachweisführung haben kann.
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