Sind wir auf dem Weg zurück zu soliden Finanzen oder stehen wir vor neuen finanziellen Herausforderungen?
Wir beleuchten, wie der jüngste Haushaltsstreit beigelegt wurde, aber auch die Befürchtungen einer erneuten Finanznotlage im Jahr 2024. Wir gehen auf die Steigerung des CO2-Preises auf 45 Euro je Tonne ein. Außerdem werfen wir einen Blick auf den Wegfall von Förderungen und Subventionen. Abschließend beleuchten wir das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, mit welchem glücklicherweise noch zwei wichtige Steuererleichterungen aus dem Wachstumschancengesetz umgesetzt wurden. Die Dezemberhilfe ist nicht steuerpflichtig und muss somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem bleibt die Grunderwerbsteuerbefreiung nach §§ 5,6 GrEStG, die die Grundstücksübertragung auf eine selbst gehaltene Personengesellschaft freistellt, für mindestens drei Jahre bestehen.
Wie kann man seine Steuerlast zum Jahresende minimieren?
Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf Steuertipps, die helfen, die Steuerlast kurz vor dem Jahresende zu minimieren.
Spenden für gemeinnützige Organisationen: Wir beleuchten die Vorteile von Spenden über 36 Euro und die vereinfachte Nachweispflicht für Einzelspenden unter 300 Euro. Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbestätigung notwendig. Wir warnen vor dubiosen Organisationen und erläutern das geplante zentrale Spendenregister beim Bundeszentralamt für Steuern.
Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen: Die Vorauszahlung von Jahresbeiträgen an die Krankenkasse kann steuerlich vorteilhaft sein.
Beauftragung von Handwerkern: Wir erörtern die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ergeben.
Investitionen tätigen: Steuerliche Vorteile können sich insbesondere durch Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Laptops, Smartphones oder Tablets ergeben.
Krankheitskosten vorziehen: Wir besprechen, wie außergewöhnliche Belastungen, insbesondere Krankheitskosten, steuerlich geltend gemacht werden können.
Anpassung des Geschäftsführeranstellungsvertrags: Hierbei geht es um die Wichtigkeit zeitnaher Anpassungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag, einschließlich Gehaltsanpassungen und der Ausnutzung von steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen.
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