2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer
Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die Partei. Im März 2022 wurde
die Einstufung dann vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem
Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird der
Sachverhalt nun erneut überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden
bereits im März statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und
Beweisanträge der AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht
fortführen. Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD
damit bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei
ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der
Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft.
Die SPD und die FDP haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der
Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf
also auch weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete
nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch vorgehen.
Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen Gerichtshof ein
Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf: Beihilfe zum
Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua Anfang März.
Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid
im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine Botschaft in Berlin
geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der diplomatischen
Vertretung in Wien weitergeführt.
Was noch? Ein Hund, der zu freundlich für die Polizeischule war, wird
jetzt als Rettungshund zum Star.
Moderation und Produktion: Azadê Peşmen
Redaktion: Helena Schmidt
Mitarbeit: Lea Schüler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
AfD: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären
OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten vor Gericht um
Volksbegriff
Wohnungsnot: Eigentümerverband will gegen Verlängerung der
Mietpreisbremse klagen
Ampelkoalition: SPD und FDP einigen sich zu Datenspeicherung und
Mietpreisbremse
Nahostkrieg: Nicaragua schließt seine Botschaft in Deutschland
IGH-Klage Nicaraguas: Deutschland widerspricht Vorwürfen der Beihilfe
zum Völkermord in Gaza
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Folge vom 11.04.2024Update: Verfassungsschutz und AfD streiten über Extremismusverdacht
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Folge vom 10.04.2024Update: In der EU-Asylpolitik lösen sich die politischen Lager aufSeit 2015 wird in der EU über eine neue Asylrechtsreform gestritten, die Verhandlungen dauern seit Jahren an. Am Mittwochnachmittag wird im EU-Parlament nun endgültig über das Gesetzespaket abgestimmt. "Europa muss hier seine Handlungsfähigkeit zeigen. Niemand darf dieses Thema den Rechtspopulisten überlassen", sagte Nancy Faeser vorab dem RND. Sollte die Reform beschlossen werden, würden Asylverfahren künftig bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Was sich sonst noch ändern würde, weiß Ulrich Ladurner. Für DIE ZEIT berichtet er als Korrespondent aus Brüssel. Im Podcast erklärt er, warum die Reform so umstritten ist. Außerdem im Podcast: - 21,2 Prozent der Bevölkerung in Deutschland waren im vergangenen Jahr von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – rund 17,7 Millionen Menschen. Das geht aus einer neuen Studie des Statistischen Bundesamtes hervor. - Nachdem Russland die Ukraine überfallen hatte, wurde ein Sondervermögen für die Bundeswehr eingerichtet. Das Sondervermögen sei „die richtige Antwort auf die Zeitenwende“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz damals. Jetzt zeigt sich, dass der Etat nahezu ausgeschöpft ist. Was noch? Das soziale Netzwerk, das eigentlich gar keins ist. Moderation und Produktion: Fabian Scheler Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Lea Schüler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Europäische Asylpolitik: Faeser bezeichnet Asylreform als Schlüssel zur Steuerung der Migration EU-Parlament: Was sich durch die EU-Asylreform ändert Statistisches Bundesamt: Jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht Verteidigung: Bundeswehrverband will von Scholz Klarheit über Verteidigungsausgaben Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.
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Folge vom 09.04.2024Update: Klimaschutz ist MenschenrechtDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag gleich über drei Klimaklagen geurteilt. Rund 2.000 Seniorinnen aus der Schweiz, ein ehemaliger französischer Bürgermeister und sechs portugiesische Jugendliche hatten getrennt voneinander Beschwerde gegen diverse europäische Länder eingereicht. Alle argumentierten, dass fehlender Klimaschutz eine Gefahr für die Menschenrechte sei. Die Schweizer Seniorinnen bekamen jetzt teilweise recht. Die Wissensredakteurin Viola Kiel von ZEIT ONLINE erläutert im Podcast die Begründungen der Urteile. "Es gibt eine gestiegene Gewaltkriminalität, es gibt mehr Jugend- und es gibt mehr Ausländerkriminalität", konstatierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag, als sie offiziell die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 vorstellte. Das Bundeskriminalamt sieht verschiedene Ursachen für den scheinbaren Anstieg: wirtschaftliche und soziale Belastungen, erhöhte Mobilität nach der Pandemie und eine hohe Zuwanderungsrate. Bereits im Vorhinein hatten erste Zahlen zu einer erneuten Migrationsdebatte geführt. Doch die Auslegung der Zahlen wird auch kritisiert. Welche Rückschlüsse die Statistik wirklich hergibt, weiß Christian Endt. Er ist Leiter des Ressorts Daten und Visualisierung bei ZEIT ONLINE. Im Podcast ordnet der die aktuellen Zahlen ein. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Position leiblicher Väter gestärkt. Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für ein Kind hat, dürfen leibliche Väter das künftig anfechten. Spätestens bis Ende Juni 2025 muss es nun eine Neuregelung geben, bis dahin bleibt das aktuelle Gesetz längstens in Kraft. Wie die aussehen könnte, weiß Heinrich Wefing. Er ist Leiter des Politikressorts bei DIE ZEIT und erklärt im Podcast, was das Urteil für Familien künftig ändern könnte. Und sonst so? Experiment an baden-württembergischer Schule: nicht mehr zu müde für die erste Stunde sein. Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Constanze Kainz Mitarbeit: Lea Schüler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Klimaklagen vor dem EGMR: Dieses Urteil könnte alles ändern Klimakrise: Erste Klimaklage vor EU-Menschenrechtsgericht erfolgreich Kriminalstatistik: Mehr Straftaten in Deutschland – Nancy Faeser fordert härteres Durchgreifen Polizeiliche Kriminalstatistik: Polizei registriert 2023 mehr Gewaltkriminalität in Deutschland Kriminalstatistik: "Es ist bizarr, wie die Zahlen überinterpretiert werden" Vaterschaftsanerkennung: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte biologischer Väter Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.
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Folge vom 09.04.2024Wie mit der Kriminalitätsstatistik Politik gemacht wirdDiesen Dienstag stellt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) offiziell die bundesweite Kriminalstatistik für das Jahr 2023 vor. Die "Welt am Sonntag" hat bereits einzelne Zahlen veröffentlicht, Auszüge aus dem Bericht liegen auch ZEIT ONLINE vor. Demnach steigt die Zahl der gemeldeten Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr um 5,5 Prozent auf knapp sechs Millionen. Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen steigt um 7,6 Prozent auf knapp 2,25 Millionen. Darunter: mehr jugendliche und nicht deutsche Tatverdächtige. Doch bildet die Statistik die tatsächliche Kriminalität überhaupt ab? Und welche Schlussfolgerungen sind angemessen? Christian Vooren hat sich die Kriminalstatistik für ZEIT ONLINE genauer angeschaut und ordnet sie im Podcast ein. Angst im ganzen Land, höchste Alarmbereitschaft im Militär: Israel bereitet sich aktuell auf einen iranischen Vergeltungsschlag vor. Bei einem Luftangriff Anfang April auf das iranische Konsulat in Syriens Hauptstadt Damaskus wurden mindestens 13 Menschen getötet, darunter sieben Mitglieder der iranischen Revolutionsgarde. Der Iran und seine Verbündeten machen Israel für den Angriff verantwortlich und haben nun wiederholt mit Vergeltung gedroht. "Die Botschaften des zionistischen Regimes sind nicht mehr sicher", sagte Jahja Rahim Safawi, ein hochrangiger Militärberater des geistlichen Oberhaupts Ali Chamenei. Wie ernst muss man die Drohungen aus Teheran nehmen? Michael Backfisch hat sich für ZEIT ONLINE mit den Szenarien eines iranischen Gegenschlags beschäftigt. Und sonst so? Vorübergehend umziehen in der Pollensaison? Moderation und Produktion: Helena Schmidt Redaktion: Hannah Grünewald Mitarbeit: Sophia Boddenberg, Henrike Hartmann Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Rheinische Post: Faeser dringt auf härtere Konsequenzen für ausländische Straftäter Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Ist Deutschland krimineller geworden? Kriminalitätsstatistik 2023: Gewaltkriminalität in Deutschland so hoch wie seit 15 Jahren nicht Kriminalstatistik: "Es ist bizarr, wie die Zahlen überinterpretiert werden" Polizeiliche Kriminalitätsstatistik: CDU-Politiker fordern schärfere Maßnahmen gegen Straftäter Naher Osten: Wie berechtigt ist die Angst vor Irans Rache? Tötung iranischer Generäle: Was der Angriff in Damaskus für den Nahostkonflikt bedeutet Angriff auf iranische Botschaft: Iran droht israelischen Botschaften mit Vergeltung Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.