Deutschland blockiert den Schutz von Frauen in Europa vor sexualisierter und häuslicher Gewalt – das warfen 100 prominente Frauen dem Bundesjustizminister Marco Buschmann vor. Der Grund: Buschmann stellt sich gegen eine EU-Richtlinie, die insbesondere den Tatbestand der Vergewaltigung europaweit einheitlich regeln soll. „Ja heißt ja“, statt Zwang oder Gewalt, wie es bisher noch in einigen Strafgesetzen der Mitgliedsstaaten heißt. Nun ist klar: Die Richtlinie kommt – aber ohne den Vergewaltigungstatbestand. Warum Buschmann sich gegen das Vorhaben gestellt hat, warum die Vereinheitlichung gescheitert ist und wie gut die Frauen in der EU vor Gewalt geschützt sind, das diskutieren die Justizreporter*innen Alena Lagmöller und Kolja Schwartz mit Prof. Tatjana Hörnle vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht und mit Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.