Wo liegen die Grenzen für das Schuldenmachen? Wie viel finanziellen Spielraum hat die Politik, um schwere Krisen wie Corona zu bewältigen? Zu diesen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein Grundsatzurteil gefällt. Es ist das erste Urteil zur Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz steht. Die Ampel-Koalition hatte 60 Milliarden, die für die Coronakrise nicht mehr gebraucht wurden, in den „Klima- und Transformationsfonds“ geschoben. Das war unzulässig und nicht vereinbar mit der Schuldenbremse, hat Karlsruhe geurteilt. Die 60 Milliarden für klimapolitische Investitionen sind jetzt weg. Und es stellt sich im Bund und in den Ländern die Frage, was mit den vielen Sondervermögen wird, die die Politik zum langfristigen Politikmachen aufgelegt hat. Wir analysieren das Urteil zusammen mit Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business and Law School Berlin. Er hat die Bundesregierung in Karlsruhe vertreten. Und mit Hanno Kube, Professor für Finanzverfassungsrecht und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Er hat die Unionsfraktion im Bundestag vertreten, die in Karlsruhe geklagt hatte.