Immer mehr Betriebe verlangen Zuschläge für Zahlungen mit Twint oder Karte – obwohl das eigentlich nicht erlaubt ist. Ist das fair oder unfair? Und muss der Rückgang des Bargelds gestoppt werden?
Ob an der Chilbi, beim Bäcker oder der Seilbahn: Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz verlangen Zuschläge, wenn Kundinnen und Kunden mit Twint oder Karte bezahlen. Zwar sind solche Aufschläge gemäss Twint und Kartenanbieter nicht erlaubt. Doch die Betriebe verteidigen diese mit den hohen Transaktionsgebühren, die je nach Zahlungsmittel bis zu vier Prozent des Umsatzes ausmachen können.
Roland Rupp, Präsident des Schweizerischen KMU-Verbands, kritisiert diese Praxis scharf. Zuschläge auf bargeldlose Zahlungen seien unfair und kämen einem versteckten Preisaufschlag gleich. Die tatsächlichen Gebühren pro Zahlung seien oft nur wenige Rappen – ein Aufpreis von einem Franken oder mehr verärgere die Kundschaft und schade langfristig der Wirtschaft. Stattdessen sollten KMU diese Kosten für bargeldloses Bezahlen in ihre Preise einkalkulieren, so Rupp.
Einige Betriebe sehen das anders. Sie sagen: Warum sollte der Händler die Kosten tragen, wenn Kundinnen und Kunden ein teureres Zahlungsmittel wählen? Einige argumentieren, sie seien durch fix vorgegebene Preise oder den Aufwand für Preisberechnungen eingeschränkt.
Auch politisch ist das Thema aktuell. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion angenommen, die mehr Transparenz bei Gebühren für bargeldlose Zahlungen fordert. Ziel ist es, dass KMU besser vergleichen, verhandeln und den günstigsten Anbieter auswählen können. Der Bundesrat muss nun eine gesetzliche Regelung ausarbeiten.
Parallel dazu tobt eine Debatte um die Zukunft des Bargelds. Immer mehr Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen – zum Ärger vieler Konsumentinnen und Konsumenten. Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist Bargeld ein wichtiges Gegengewicht zur wachsenden Marktmacht von Twint und Kartenfirmen. Andere sehen im Rückgang des Bargelds keinen Grund zur Sorge.
Sind Zuschläge für bargeldloses Zahlen gerechtfertigt – oder schlicht unfair? Und: Muss der Rückgang des Bargelds gestoppt werden oder ist das kein Problem? Darüber diskutieren im Forum:
· Roland Rupp, Präsident des Schweizerischen KMU-Verbands SKV
· Severin Pflüger, Geschäftsführer des Verbands Elektronischer Zahlungsverkehr VEZ
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Folge vom 19.06.2025Bargeldloses Zahlen: Wer bezahlt die Zeche?
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Folge vom 10.06.2025KI-Regulierung: Braucht es rasch strengere Massnahmen?Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz stellt die Schweiz vor neue Herausforderungen. Der Bundesrat will eine Regulierung, jedoch ohne die Innovation zu behindern. Künstliche Intelligenz ist im Alltag vieler Menschen angekommen. Die Technologie entwickelt sich rasant weiter und kommt in immer mehr Bereichen zum Einsatz. Viele sehen in der künstlichen Intelligenz ein grosses Potential für die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Verwaltung und die Gesellschaft als Ganzes. Damit die Schweiz profitieren kann und die Innovation nicht gebremst wird, wollen sie möglichst wenig gesetzliche Schranken. Andere warnen vor den Risiken. Dazu gehören die fehlende Transparenz beim Einsatz von KI, fehlerhafte Algorithmen, die zu Diskriminierung führen, oder Sicherheitslücken, die ausgenutzt werden könnten. Sie fordern strengere Regulierungen, um Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Bevölkerung in KI-Technologien zu stärken. Vorhaben des Bundesrates Ein allgemeines KI-Gesetz, wie es die EU mit dem "AI-Act" kennt, ist nicht geplant. Stattdessen sollen bestehende Gesetze gezielt angepasst und branchenspezifische Regelungen erarbeitet werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben, welche Bereiche wie Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht umfassen soll. Zudem will der Bundesrat die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz ratifizieren. Diese legt einen internationalen Rechtsrahmen fest, der verantwortungsvolle Innovationen fördert und die Risiken von KI-Systemen minimiert. KI-Systeme müssten die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit respektieren. Reicht das, oder braucht die Schweiz rasch strengere Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Darüber diskutieren im Forum: · Gerhard Andrey, Nationalrat Grüne Freiburg · Jon Fanzun, CEO Swico (Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz)
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Folge vom 05.06.2025Leben in den Bergen - zu welchem Preis?Ein ganzes Dorf verschwindet unter einer gewaltigen Geröll- und Eismasse: Der Bergsturz von Blatten im Walliser Lötschental wirft nicht nur geologische Fragen auf – sondern auch politische, emotionale und gesellschaftliche. Neun Millionen Kubikmeter Geröll stürzten vom Kleinen Nesthorn über den Birch Gletscher ins Tal. Die Kombination aus Eis- und Felssturz ist laut Fachleuten einzigartig. Erst im Jahr 2023 musste das Dorf Brienz im Kanton Graubünden evakuiert werden, weil ein instabiler Berghang drohte, grosse Gesteinsmassen ins Tal zu schicken. Und im Jahr 2000 starben in Gondo 13 Menschen, als ein Murgang das Dorf teilweise zerstörte. Was passiert, wenn das Eis schmilzt, der Permafrost taut und ganze Landschaften ihren Halt verlieren? Welche Rolle spielt der Klimawandel – und wo beginnt die menschliche Verantwortung? Wie geht eine betroffene Gemeinschaft mit dem Verlust von Heimat um – und soll man zerstörte Dörfer überhaupt wieder aufbauen? Wie viel ist uns ein sicheres Leben in den Bergen wert – und wo endet das, was machbar, bezahlbar und vernünftig ist? Darüber diskutieren im Forum: · Boris Previšić, Alpenkulturforscher und Professor für Literatur- und Kulturwissenschaft, Direktor des Instituts Kulturen der Alpen · Hans Rudolf Keusen, Geologe Schweizerischer Alpen-Club SAC · Adolf Ogi, alt Bundesrat und Ehrenbürger von Kandersteg und Ehrenburger der Gemeinden im Lötschental Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.
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Folge vom 20.05.2025Jugendkriminalität: Braucht es härtere Strafen?In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich ändern. Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu schützen, nicht nur zu bestrafen. Strafen und Massnahmen Die Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei 15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind möglich. Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen. Verschärfung des Jugendstrafrechts Eine Motion der Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem Erwachsenenstrafecht beurteilt werden. Pro / Contra Die Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden. Die Gegner der Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen. Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu höheren Kosten im Justizsystem. Soll das Jugendstrafrecht verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden? Darüber diskutieren im Forum: · Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel, SVP Nationalrätin Kanton Zürich · Contra Verschärfung: Patrik Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege · Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.