Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt.
Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.
Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist.
Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen.
Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen.
Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten.
Gäste in der Sendung
· Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH
· Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora