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Kurzerklärt - Der Jurapodcast Folgen
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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Folge vom 12.10.2026ZR142 Schuldrecht AT | Erlöschen von Schuldverhältnissen | Erfüllung gemäß § 362 | Überblick?️ Neues Jahr, neue Struktur — ab 1. Januar! Kurzerklärt bekommt einen neuen Rhythmus für deinen Weg vom ersten Verstehen bis zur Klausur: Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ziehen in jeweils eigene Podcasts, sodass du genau dein Rechtsgebiet abonnieren kannst. Jede Woche nach festem Plan — montags Grundlagen in der Erklär-AG, mittwochs Wiederholung mit Karteikarten, freitags ein aktuelles Urteil eingeordnet, samstags Anwendung in der Großen Übung. Verstehen, wiederholen, einordnen, anwenden. Dazu bei „Mehr Kaffee als Kommentar”: dienstags Examensvorbereitung, donnerstags Referendariat, sonntags die klassische Folge — und für alle Saarheim-Fans jeden zweiten Sonntag ein neuer Saarheimer Fall. Such dir deine Podcasts aus, abonniere sie und sei zum Start dabei: Dein Rechtsgebiet. Dein Rhythmus.Folgenbeschreibung:Weiter geht es in unserer Schuldrecht-AT-Reihe — und wir verlassen den Bereich der Leistungsverweigerungsrechte (§ 320, § 273 BGB) und wenden uns einem neuen Themenkomplex zu: dem Erlöschen von Schuldverhältnissen. Den Anfang macht der wohl wichtigste Erlöschensgrund, die Erfüllung nach § 362 BGB. In dieser Folge klären wir die Grundlagen und die Voraussetzungen; Tilgungsreihenfolge, Rechtsnatur der Erfüllung sowie Leistung an Erfüllungs statt und erfüllungshalber folgen in den nächsten Folgen.Zunächst ordnen wir die Erfüllung dogmatisch ein: § 362 Abs. 1 BGB lässt das Schuldverhältnis erlöschen, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wird — gemeint ist dabei zunächst die konkrete Leistungspflicht, nicht das ganze Schuldverhältnis im weiteren Sinne. Im Anspruchsaufbau prüfen wir die Erfüllung beim Punkt „Anspruch nicht erloschen”. Ein zentraler Gedanke gleich vorab: Ob die bloße Leistungshandlung genügt oder der Erfolg eintreten muss, hängt davon ab, was geschuldet ist — Leistungserfolg (Kaufvertrag: Übergabe und Übereignung) oder reine Tätigkeit (Dienstvertrag, Massage-Beispiel).Dann arbeiten wir das Prüfungsschema mit seinen drei großen Fragen durch: Erstens, wurde die geschuldete Leistung bewirkt — ist der Leistungserfolg eingetreten und wurde so geleistet, wie geschuldet (mit der Beweislastumkehr nach § 363 BGB und der wichtigen Abgrenzung zur Annahme an Erfüllungs statt nach § 364 Abs. 1 BGB)? Zweitens, wurde durch den Schuldner oder einen Dritten (§ 267 BGB) geleistet — wobei der bloß zufällige Erfolgseintritt nicht genügt (Katzen-Beispiel, Zweckerreichung → § 275 BGB)? Und drittens, wurde an den Gläubiger oder eine empfangszuständige Person geleistet (Empfangsvertreter, Empfangsbote; Ausschluss bei Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit und § 107 BGB; Leistung an Nichtberechtigte und nachträgliche Genehmigung über §§ 362 Abs. 2, 185 BGB)?Ihr erfahrt,was Erfüllung bedeutet, wo ihr § 362 BGB im Anspruchsaufbau prüft und was mit „Schuldverhältnis” gemeint istwann die bloße Leistungshandlung genügt und wann der Leistungserfolg tatsächlich eintreten musswie ihr prüft, ob die Leistung so bewirkt wurde, wie sie geschuldet war — samt § 363 BGB und der Abgrenzung zu § 364 Abs. 1 BGBwarum der Erfolg durch Schuldner oder Dritten (§ 267 BGB) herbeigeführt sein muss und der Zufall nicht reichtan wen geleistet werden muss — Empfangszuständigkeit, Leistung an Nichtberechtigte und Genehmigung nach §§ 362 Abs. 2, 185 BGBSupport the show? Links & Ressourcen: ? Unsere Website?️ Alle Folgen & Infos?️Podcast Recht Aktuell?Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche? Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts? Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen? Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
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Folge vom 11.10.2026Erstsemesterfolge: Einführung ins Zivilrecht (1)Hallo Erstis, schön, dass ihr wieder dabei seid! Nach dem Öffentlichen Recht geht es heute um das zweite große Rechtsgebiet, das euch durchs ganze Studium begleiten wird: das Zivilrecht. Keine Angst, das klingt größer, als es ist. Mit Zivilrecht habt ihr jeden Tag zu tun: beim Brötchenkauf, beim Handyvertrag oder beim Mieten eurer ersten WG. In dieser Folge schauen wir uns an, worum es im Zivilrecht geht, wie das BGB aufgebaut ist und wie ihr euch darin zurechtfindet.Auch hier gilt: Ihr müsst noch nichts perfekt können. Ihr sollt einen ersten Überblick bekommen, damit ihr in euren Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften wisst, wo ihr gerade seid. Das Feintuning machen wir in den nächsten Folgen gemeinsam.Ihr erfahrt:was Zivilrecht ist und warum es um die Rechtsbeziehungen zwischen Gleichgeordneten geht, also zwischen Privatpersonen und Unternehmenwie sich das Zivilrecht vom Öffentlichen Recht und vom Strafrecht abgrenztwie das BGB in seine fünf Bücher gegliedert ist: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrechtwarum der Allgemeine Teil „vor die Klammer gezogen“ ist und was das für eure Arbeit mit dem Gesetz bedeutetwas die Privatautonomie ist und warum sie das Herzstück des Zivilrechts bildetwas das Trennungs- und Abstraktionsprinzip besagt und warum es euch schon im ersten Semester begegnetwarum im Zivilrecht immer die Frage „Wer will was von wem woraus?“ am Anfang steht und wie ihr euch daran in der Klausur orientiertein paar Tipps, wie ihr das BGB lesen lernt und euch gut ins erste Semester einarbeitetLasst euch nicht abschrecken, wenn das BGB am Anfang wie ein Labyrinth wirkt. Mit jeder Woche findet ihr euch besser zurecht, und bald werdet ihr die Paragraphen ganz selbstverständlich aufschlagen.Support the show? Links & Ressourcen: ? Unsere Website?️ Alle Folgen & Infos?️Podcast Recht Aktuell?Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche? Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts? Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen? Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
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Folge vom 10.10.2026ÖR162 Verfassungsprozessrecht | Einstieg?️ Neues Jahr, neue Struktur — ab 1. Januar! Kurzerklärt bekommt einen neuen Rhythmus für deinen Weg vom ersten Verstehen bis zur Klausur: Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ziehen in jeweils eigene Podcasts, sodass du genau dein Rechtsgebiet abonnieren kannst. Jede Woche nach festem Plan — montags Grundlagen in der Erklär-AG, mittwochs Wiederholung mit Karteikarten, freitags ein aktuelles Urteil eingeordnet, samstags Anwendung in der Großen Übung. Verstehen, wiederholen, einordnen, anwenden. Dazu bei „Mehr Kaffee als Kommentar”: dienstags Examensvorbereitung, donnerstags Referendariat, sonntags die klassische Folge — und für alle Saarheim-Fans jeden zweiten Sonntag ein neuer Saarheimer Fall. Such dir deine Podcasts aus, abonniere sie und sei zum Start dabei: Dein Rechtsgebiet. Dein Rhythmus.Folgenbeschreibung:FolgenbeschreibungWir starten in den großen Staatsrechtsblock — und zwar mit dem Verfassungsprozessrecht. In dieser Einstiegsfolge verschaffen wir uns einen Überblick und schauen uns vor allem die Technik der Prüfung an. Die gute Nachricht gleich vorweg: Hier muss man kaum etwas auswendig lernen. Wer Sinn und Zweck der Verfahren versteht, kann sich die Sachentscheidungsvoraussetzungen allein aus dem Gesetz erschließen.Zunächst klären wir den Klausurbezug und den Begriff der Sachentscheidungsvoraussetzung — jene Voraussetzungen, die euch die Tür zur Begründetheit öffnen. Wir erklären, warum die Zulässigkeit ein Filter ist (anschaulich als Trichter oder Sieb, das nach unten hin immer engmaschiger wird) und warum dahinter neben der praktischen Entlastung des Gerichts auch eine rechtsstaatliche Dimension steht — Stichwort gesetzlicher Richter, Art. 101 Abs. 1 GG. Außerdem unterscheiden wir allgemeine und besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen und zeigen, wie man sie aus § 13 BVerfGG und den allgemeinen Verfahrensvorschriften ab § 17 BVerfGG herleitet.Im Zentrum stehen die fünf allgemeinen Voraussetzungen, die ihr tatsächlich prüft: die Zuständigkeit des BVerfG (Enumerationsprinzip, § 13 BVerfGG, Art. 93 GG — mit dem Hinweis, dass Zuständigkeit und Statthaftigkeit zusammenfallen und ihr die ganze Normenkette nennt), die Berechtigung zur Verfahrenseinleitung (Antragserfordernis, tauglicher Antragsgegner, Intra- und Interorganstreit), der taugliche Verfahrensgegenstand (Akt öffentlicher Gewalt, rechtserhebliche Maßnahme beim Organstreit, verkündetes Recht bei der abstrakten Normenkontrolle), der Verfahrensgrund als Ausschluss der Popularklage (Antrags- bzw. Beschwerdebefugnis, Möglichkeitstheorie, Prozessstandschaft, der Streit um Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG) sowie der ordnungsgemäße, formgerechte Antrag (§ 23 Abs. 1, § 64 Abs. 2, § 92 BVerfGG). Immer wieder ziehen wir dabei die Parallele zum Verwaltungsprozessrecht.Ihr erfahrt,warum man im Verfassungsprozessrecht die Sachentscheidungsvoraussetzungen aus dem Gesetz herleiten kann und wenig auswendig lernen musswozu die Zulässigkeitsprüfung dient — Filterfunktion und rechtsstaatliche Dimension (Art. 101 Abs. 1 GG)wie ihr die fünf allgemeinen Voraussetzungen prüft: Zuständigkeit, Verfahrenseinleitung, Gegenstand, Verfahrensgrund und Formwarum Zuständigkeit und Statthaftigkeit zusammenfallen und was das Enumerationsprinzip (§ 13 BVerfGG, Art. 93 GG) bedeutetwie sich Antragsgegenstand und Antragsbefugnis unterscheiden und was bei Organstreit, Verfassungsbeschwerde und abstrakter Normenkontrolle jeweils giltSupport the show? Links & Ressourcen: ? Unsere Website?️ Alle Folgen & Infos?️Podcast Recht Aktuell?Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche? Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts? Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen? Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
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Folge vom 08.10.2026Erstsemesterfolge: Einführung in das Öffentliche RechtHerzlich willkommen an der Uni, liebe Erstis! Ihr habt euch für Jura entschieden, und vermutlich schwirrt euch gerade der Kopf: neue Stadt, neue Leute, dicke Gesetzbücher und Begriffe, die ihr noch nie gehört habt. Genau dafür ist diese Folge da. Wir starten gemeinsam ins Öffentliche Recht und klären ganz in Ruhe, worum es in diesem Rechtsgebiet eigentlich geht. Was unterscheidet es vom Zivil- und vom Strafrecht? Wie ist es aufgebaut? Und wie kommt ihr gut durch die ersten Wochen?Keine Sorge: Ihr müsst nach dieser Folge noch nichts auswendig können. Es geht darum, dass ihr eine erste Landkarte im Kopf habt und wisst, wo die einzelnen Vorlesungen später hingehören. Alles Weitere bauen wir in den nächsten Ersti-Folgen Schritt für Schritt auf.Ihr erfahrt:was Öffentliches Recht ist und wie es sich vom Privatrecht und vom Strafrecht abgrenztwarum es im Öffentlichen Recht meistens um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat gehtwie das Rechtsgebiet aufgebaut ist: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Europarechtwelche Rolle das Grundgesetz als Fundament der gesamten Rechtsordnung spieltwas hinter dem Vorrang und dem Vorbehalt des Gesetzes steckt und warum der Staat nicht einfach handeln darf, wie er willwie ihr mit dem Gesetzestext arbeitet und warum ihr im Öffentlichen Recht von Anfang an den „Sartorius“ oder eure Gesetzessammlung dabeihaben solltetein paar Tipps, wie ihr gut ins erste Semester startet und euch nicht von der Stoffmenge erschlagen lasstWir freuen uns, dass ihr dabei seid. Hört rein, nehmt euch die Zeit, und wenn es am Anfang noch etwas holpert: Das geht wirklich allen so.Support the show? Links & Ressourcen: ? Unsere Website?️ Alle Folgen & Infos?️Podcast Recht Aktuell?Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche? Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts? Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen? Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur