Heute berät der Bundesrat einen Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen. Der sieht die Streichung des Paragrafen 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) aus dem Strafgesetzbuch vor. Grund genug, sich an die Debatte zu diesem Thema im Bundestag zu erinnern - der schließlich zu einer Kompromisslösung führte, die vor nicht mal drei Jahren auch vom Bundesrat akzeptiert wurde. Für einige Politiker offensichtlich Schnee von gestern. Da demnächst der Fall Hänel (die unerlaubt für Abtreibungen geworben hatte) vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, ist für uns der Redebeitrag des jetzigen Präsidenten dieses Gerichts, Stephan Harbarth, damals noch einfacher Abgeordneter, hochinteressant.