Der Podcast war bereits geplant. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Damit musste die Partei damit rechnen, mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet zu werden. Die Einstufung wurde an die Medien "durchgestochen", keine offizielle Stellungnahme vom Verfassungsschutz dazu. Wir wollten klären: Warum hat der Verfassungsschutz so entschieden? Was heißt "beobachten" in diesem Fall? Kurz vor der Aufnahme im Studio kam auf einmal eine Meldung, die alles über den Haufen warf: Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass bis zur Entscheidung im laufenden Eilverfahren die Partei vorläufig nicht als Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Die Justizreporter Christoph Kehlbach und Klaus Hempel erklären die Hintergründe der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausführlich und fassen zusammen, was das in Zukunft für die AfD bedeuten könnte.