Was gilt eigentlich ab 20.03.2022 beim Thema:
betriebliche 3G-Regelungen:
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
Homeoffice-Pflicht:
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Die zur Zeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie sind befristet bis einschließlich 19. März 2022. Was gilt dann?
Darum geht’s in dieser Folge vom 13.03.2022.
Ganz zum Schluss gibt’s noch ein Argument, wieso die meisten arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur einrichtungsbezogenen
Impfpflicht unwirksam sein werden.
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