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Wirtschaft

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

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Folgen von Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

279 Folgen
  • Folge vom 28.09.2026
    Beendigungsgespräch - Teil 3 - Abschlussfolge!
    Beendigungsgespräch Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift – Aufhebungsverträge verhandeln und wirksam abschließenIm dritten und letzten Teil unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch geht es um die entscheidenden Schritte zwischen dem ersten Angebot und einer belastbaren Vereinbarung. Ich zeige Ihnen, warum ein Nein noch nicht das Ende der Verhandlung sein muss – und weshalb selbst eine Einigung an einem vermeidbaren Formfehler scheitern kann.Darum geht es in dieser FolgeWie finden Sie heraus, woran die Zustimmung des Mitarbeiters wirklich scheitert? Wir sprechen über die richtige Frage im richtigen Moment, über das Aushalten von Stille und darüber, warum neue Informationen auch eine bereits vorbereitete Kündigungsentscheidung beeinflussen können.Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zunächst nicht unterschreibt und später doch zustimmen möchte? Sie erfahren, wann das ursprüngliche Angebot erlischt, weshalb aus einer verspäteten Annahme ein neues Angebot werden kann und warum Scan und elektronische Signatur für den Aufhebungsvertrag nicht ausreichen.Anschließend schauen wir auf den Vertragsinhalt: Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung, Zeugnis und offene Ansprüche. Besonders wichtig sind die Grenzen von Ausgleichsklauseln und das BAG-Urteil zum gesetzlichen Mindesturlaub.Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalverantwortliche, die Trennungen verhandeln und unnötige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchten.Solche Gespräche selbst führen lernen – oder Unterstützung bekommenVielleicht hatten Sie beim Zuhören schon ein konkretes Gespräch vor Augen. Sie kennen die rechtlichen Grenzen, möchten sich aber auch in der Verhandlung sicherer fühlen.Das lässt sich lernen und üben. In einem persönlichen Coaching oder Gruppencoaching arbeiten wir an den Situationen, die Sie wirklich beschäftigen. Wir bereiten Gespräche vor, spielen mögliche Verläufe durch und schauen, wie Sie Ihre Interessen vertreten und trotzdem im Kontakt mit Ihrem Gegenüber bleiben.Sie möchten das Gespräch nicht selbst führen? Auch dafür sind wir da. Unser Team Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen übernimmt die Vorbereitung und Führung solcher Gespräche für Sie. Gemeinsam klären wir Ihre Ziele und Ihren Verhandlungsspielraum. Unser Ziel ist eine tragfähige Einigung, möglichst ohne Streit vor dem Arbeitsgericht.Schreiben Sie mir gerne an info@kanzlei-wulf.de.Die ersten beiden Teile der SerieTeil 1 – Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen:https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMUTeil 2 – Wenn die Unterschrift wackelt: Anfechtung, Drohung und Täuschung:https://www.youtube.com/watch?v=KKZyhwYv67QEntscheidung und RechtsgrundlagenBAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24Schriftform des Aufhebungsvertrages und Unterzeichnung:§ 623 BGB: § 126 BGB: Erlöschen des Angebots, Annahmefrist und verspätete Annahme:§ 146 ff BGBKontakt und weitere InformationenSandro WulfRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und StendalKanzlei und Blog: https://kanzlei-wulf.de/Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/Ratgeber zum Beendigungsgespräch:https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Serie gerne an Menschen weiter, die in Ihrem Unternehmen Verantwortung für solche Gespräche tragen.Gestalten ist besser als streiten.Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.
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  • Folge vom 21.09.2026
    Teil 2 - Beendigungsgespräch Rechtssicher!
    Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben. Die Trennung scheint geregelt. Und zwei Tage später liegt ein Anwaltsbrief auf dem Tisch: „Wir fechten den Aufhebungsvertrag an.“Was bleibt jetzt von der vermeintlich sicheren Lösung?In Teil 2 unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch zeige ich, Sandro Wulf, warum ein Aufhebungsvertrag trotz Kündigungs- und Strafanzeigendrohung Bestand haben kann – und weshalb eine rechtlich nicht tragfähige Kündigungsdrohung die Vereinbarung zu Fall bringen kann.Im Mittelpunkt stehen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und ein dokumentierter Fall des Arbeitsgerichts Kassel. Zwei Gespräche, zwei unterschiedliche Ergebnisse. Der entscheidende Unterschied liegt nicht allein im Ton des Gesprächs, sondern insbesondere in der rechtlichen Tragfähigkeit der angekündigten Konsequenzen. Das BundesarbeitsgerichtDas erfahren Sie in dieser FolgeKündigungsdrohung und Strafanzeige: Welche Tatsachen und rechtlichen Grenzen Arbeitgeber beachten müssen – und warum die angedrohte Kündigung nicht schon mit Sicherheit vor Gericht Bestand haben muss.Täuschung: Warum eine rechtliche Einschätzung etwas anderes ist als bewusst erfundene Tatsachen.Unfaires Verhandeln: Weshalb Anfechtung und Schadensersatz getrennt geprüft werden müssen und welche Bedeutung die freie Entscheidung des Mitarbeiters hat.Gesprächspraxis: Wie Pausen, der Wunsch nach Rechtsrat und die Abgrenzung zur Anhörung vor einer Verdachtskündigung einzuordnen sind. Außerdem: Warum die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei der Androhung einer fristlosen Kündigung wichtig werden kann. Gesetze im InternetDie Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, Personalabteilungen und Führungskräfte, die Beendigungsgespräche vorbereiten und Aufhebungsverträge belastbar verhandeln möchten.Die SerieTeil 1: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen.Auf YouTube ansehen:https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMUTeil 2: Wenn die Unterschrift wackelt – Anfechtung, Drohung, Täuschung.Ausblick auf Teil 3: Was tun, wenn der Mitarbeiter Nein sagt? Außerdem: Schriftform, Vertragsinhalt und meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch. Eingefügter TextEntscheidungen und RechtsgrundlagenBAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21Kündigungs- und Strafanzeigendrohung, sofortige Annahme und Gebot fairen Verhandelns; insbesondere Rn. 14–20 und 24–32.https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/Ergänzende Grundlage: BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18Gebot fairen Verhandelns und Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung; insbesondere Rn. 31–43.https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/Anfechtungs- und Schadensersatzrecht sind dabei auseinanderzuhalten. Das BundesarbeitsgerichtKontakt und weitere InformationenSandro Wulf – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deKanzlei: https://kanzlei-wulf.de/Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/Ratgeber zum Beendigungsgespräch:https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/Spotify – „Einfach Recht“:https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMOYouTube:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379LinkedIn – Sandro Wulf:https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/Instagram – Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/Facebook – Einfach Recht:https://www.facebook.com/einfachrecht/Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Folge gern an Kolleginnen und Kollegen aus Geschäftsführung und Personalabteilung weiter.Gestalten ist besser als streiten.Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.#Arbeitsrecht #Aufhebungsvertrag #Beendigungsgespräch #Arbeitgeber #HR #EinfachRecht
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  • Folge vom 07.09.2026
    Beendigungsgespräche Teil 1 -Was Arbeitgeber dürfen. Warum das mehr ist, als Sie denken
    Sie wollen sich von einem Mitarbeiter trennen. Statt sofort zu kündigen, laden Sie ihn zum Gespräch und legen einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag auf den Tisch. Und dann beginnen die Fragen.Wie weit darf ich gehen? Darf ich sagen, dass wir sonst kündigen? Darf ich eine sofortige Entscheidung verlangen? Oder muss ich drei Tage Bedenkzeit einräumen?Die Antwort überrascht viele Arbeitgeber. Denn Sie dürfen deutlich mehr, als die meisten annehmen.In diesem ersten Teil der Serie zum Beendigungsgespräch kläre ich, warum ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber häufig die wirtschaftlich vernünftigere Lösung ist, was Sie vor dem Gespräch zwingend geklärt haben müssen, warum ein fertig vorbereiteter Vertrag kein Beweis für eine Überrumpelung ist und weshalb Überraschung nicht dasselbe ist wie Überrumpelung. Außerdem geht es um den krankgeschriebenen Mitarbeiter, um die Frage, wie viele Personen auf Arbeitgeberseite dabei sein sollten, und darum, was Sie tun, wenn der Mitarbeiter im Gespräch zu weinen beginnt.Grundlage sind die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 (6 AZR 75/18) zum Gebot fairen Verhandelns und vom 24.02.2022 (6 AZR 333/21) zur Zulässigkeit eines Angebots, das nur zur sofortigen Annahme unterbreitet wird.Im zweiten Teil geht es dann um die Frage, wann die Unterschrift wackelt: Anfechtung, widerrechtliche Drohung, Täuschung und das Gebot fairen Verhandelns.Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine Nachricht an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.deMehr zu rechtlichen Themen im Blog: www.kanzlei-wulf.deFolgen Sie uns auch hier:Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/⚖️ Besprochene Entscheidungen:BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und StendalHinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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  • Folge vom 31.08.2026
    Beendigungsgespräch! So gelingt es!Wieso jeder Arbeitgeber vor der Zustellung einer Kündigung dieses Gespräch führen muss!
    Folgentitel: Beendigungsgespräch! So gelingt es! Wieso jeder Arbeitgeber vor der Zustellung einer Kündigung dieses Gespräch führen muss!Beschreibung:Die Kündigung liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Und trotzdem ist der wichtigste Schritt noch nicht getan. Denn wer als Arbeitgeber kündigt, ohne vorher das Gespräch zu suchen, verschenkt Chancen und riskiert einen teuren Rechtsstreit.In dieser Folge erkläre ich, warum das Beendigungsgespräch vor Ausspruch einer Kündigung aus meiner Sicht der klügere Weg ist. Sie erfahren, welche Vorteile ein gut vorbereitetes Gespräch für beide Seiten bringt, warum ich solche Gespräche in drei Phasen führe und worauf es ankommt, damit ein Beendigungsgespräch erfolgreich verläuft und nicht im Konflikt endet.Diese Folge ist der Auftakt zu einer Serie. In den drei nachfolgenden Folgen gehe ich mit Ihnen in die Tiefe:Teil 1: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen. Vorbereitung, der fertige Aufhebungsvertrag auf dem Tisch und die Frage, ob Sie den Mitarbeiter vorwarnen oder ihm Bedenkzeit geben müssen.Teil 2: Wenn die Unterschrift wackelt. Anfechtung, Drohung mit Kündigung oder Strafanzeige, Täuschung und das Gebot fairen Verhandelns. Mit einem aktuellen Fall, der zeigt, wie schnell ein Aufhebungsvertrag kippt.Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift. Was Sie tun, wenn der Mitarbeiter ablehnt, warum ein PDF nicht reicht, was in den Vertrag gehört und meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch.Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator begleite und coache ich Personalabteilungen, HR-Verantwortliche und Inhaber geführter Unternehmen bei Beendigungsgesprächen und führe diese auf Wunsch auch für sie. Sprechen Sie mich gern an.Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine Nachricht an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.deMehr zu rechtlichen Themen im Blog: www.kanzlei-wulf.deFolgen Sie uns auch hier: Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/ YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmdSandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und StendalHinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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