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Wirtschaft

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

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Folgen von Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

272 Folgen
  • Folge vom 02.08.2026
    Knast statt Arbeitsplatz. Wenn die Freiheitsstrafe das Arbeitsverhältnis beendet!
    Ein Mitarbeiter erscheint nicht mehr zur Arbeit. Keine Krankmeldung, kein Urlaub. Er sitzt im Gefängnis, verurteilt zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Tat hat mitseiner Arbeit nichts zu tun, und worum es ging, verrät er nicht. Darf der Arbeitgeber kündigen?In dieser Folgebespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart und die dahinterstehende gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Warum die Haft ein personenbedingter und kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund ist. Warum bei einer Reststrafe von mehr als zwei Jahren die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt ist, ohne dass konkrete Betriebsablaufstörungen dargelegt werden müssen. Warum die Hoffnung auf vorzeitige Entlassung bei der Prognose nicht zählt. Und warum die Hürden niedriger liegen als bei der krankheitsbedingten Kündigung. Dazu die wichtigsten Abgrenzungen für die Praxis: Untersuchungshaft, kürzere Freiheitsstrafen, tariflich unkündbare Arbeitnehmer und Straftaten mitBezug zum Arbeitsverhältnis.⚖️ ArbG Stuttgart, Az. 28 Ca 887/25 (Kündigung bei Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wirksam;keine Darlegung weiterer Betriebsablaufstörungen erforderlich, wenn die Freiheitsstrafe 24 Monate übersteigt und eine Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten steht)⚖️ BAG, Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 381/14 (langjährige Strafhaft als wichtiger Grund für eine außerordentlicheKündigung mit notwendiger Auslauffrist; Bestätigung der Zwei-Jahres-Grenze)⚖️ BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 120/12 (personenbedingte Kündigung bei Untersuchungshaft; Prognose im Kündigungszeitpunkt)⚖️ BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09 (Leitentscheidung: Reststrafe von mehr als zwei Jahren; keinePflicht zu Überbrückungsmaßnahmen; vorzeitige Entlassung bei der Prognose grundsätzlich unbeachtlich)⚖️ BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08 (personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe)⚖️ BAG, Urteil vom 22.09.1994, 2 AZR 719/93 und BAG, Urteil vom 15.11.1984, 2 AZR 613/83 (Grundlagen: nicht jedeFreiheitsstrafe führt zum Verlust des Arbeitsplatzes; umfassende Interessenabwägung) Haben Sie Fragen zu dieser Folge oder Anregungen für weitere Themen? Schreiben Sie gern unserem Team Arbeitsrecht. Weitere Beiträge finden Sie in unserem Blog.? Website und Blog?https://www.kanzlei-wulf.de✉️ Kontakt?https://kanzlei-wulf.de/kontakt/? info@kanzlei-wulf.de? LinkedIn?https://www.linkedin.com/in/sandro-wulf? Instagram (Podcast/ Kanzlei-Content)?https://www.instagram.com/einfachrecht? Facebook?https://www.facebook.com/kanzleiwulf? YouTube „EinfachRecht“?https://www.youtube.com/@einfachrecht? TikTok „EinfachRecht“?https://www.tiktok.com/@einfachrecht? Podcast abonnieren? Spotify:https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO? Apple Podcasts:https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290 Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen#arbeitsrecht #kündigung #entlassung #freiheitsstrafe Worum geht es in dieser Folge?Zitierte EntscheidungenFragen und AnregungenAlle Links auf einen Blick
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  • Folge vom 27.07.2026
    Die Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss der Betriebsratskonsultation – was BAG und EuGH jetzt endgültig klargestellt haben!
    Ein Tag zu früh und alle Kündigungen sind verloren!Seit Januar 2025 haben Unternehmen in Deutschland den Abbau von über 167.000 Arbeitsplätzen angekündigt. Das ifo-Beschäftigungsbarometer lag im Juni 2026 bei 92,3 Punkten, jeder dritte Betrieb plant Personalabbau. Massenentlassungen sind längst kein Ausnahmefall mehr, sondern betriebliche Realität.Und genau jetzt haben der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht die letzte offene Frage beantwortet.In dieser Folge geht es um die Entscheidungen des EuGH vom 30. Oktober 2025 in den Rechtssachen Tomann und Sewel sowie um das darauf aufbauende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22). Das Ergebnis ist für Arbeitgeber unbequem eindeutig: Bei einer Massenentlassung gilt eine strikte Verfahrensreihenfolge. Erst das vollständig abgeschlossene Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat, dann die Anzeige bei der Agentur für Arbeit, dann die Sperrfrist, dann erst die Kündigung.Wer die Anzeige erstattet, bevor die Konsultation abgeschlossen ist, kann die bereits ausgesprochenen Kündigungen nicht mehr retten. Eine nachträgliche Heilung schließt der EuGH ausdrücklich aus. Das Verfahren muss vollständig neu aufgesetzt werden.Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen:Warum verlangt das Unionsrecht ein zeitliches Nacheinander und keine parallele Bearbeitung?Weshalb stützt das BAG die Unwirksamkeit jetzt auf § 18 Abs. 1 KSchG und nicht mehr auf § 134 BGB?Was bedeutet es konkret, dass die Sperrfrist ohne wirksame Anzeige gar nicht erst zu laufen beginnt?Welche Dokumentation brauchen Sie, um den Abschluss der Konsultation belegen zu können?Und was kostet ein solcher Fehler tatsächlich?Der zugrundeliegende Fall macht die wirtschaftliche Dimension sichtbar. Betroffen war eine Luftfahrtgesellschaft mit rund 348 Beschäftigten. Die Massenentlassungsanzeige ging am 1. Juli 2020 bei der Agentur für Arbeit ein, das Konsultationsverfahren wurde erst zwei Wochen später abgeschlossen. Gekündigt wurde am 29. Juli 2020. Danach folgten Arbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Vorlage an den EuGH und schließlich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 1. April 2026. Zwischen Kündigung und abschließender Entscheidung liegen fünf Jahre und acht Monate.Für diesen gesamten Zeitraum kann Annahmeverzugslohn anfallen. Bei einer dreistelligen Zahl betroffener Arbeitsverhältnisse erreicht diese Summe schnell eine Größenordnung, die ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten bringt. Und das wegen eines Verfahrensfehlers, der sich mit wenigen Wochen zusätzlicher Planung hätte vermeiden lassen.Eine Folge für alle, die in Personalverantwortung stehen, ob als Geschäftsführung, HR oder Führungskraft.Rechtsanwälte Wulf & CollegenIhre Kanzlei für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal? Kanzlei und Rechtsberatung: https://www.kanzlei-wulf.de?️ Podcast „Einfach Recht": https://www.kanzlei-wulf.de/podcast/? Aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht: https://www.kanzlei-wulf.de/news/arbeitsrecht/? Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/? E-Mail: info@kanzlei-wulf.de? LinkedIn, Rechtsanwalt Sandro Wulf: https://www.linkedin.com/in/sandrowulf/? Spotify: https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO? Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290Abonnieren Sie „Einfach Recht, Antworten rund ums Arbeitsrecht" und verpassen Sie keine neue Folge.Diese Folge dient der allgemeinen rechtlichen Information. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.Sandro WulfRechtsanwalt / Fachanwalt f. ArbR / zertifizierter Mediator#Massenentlassung #Kündigungsschutz #KSchG #Arbeitsrecht #BAG #EuGH #Betriebsrat #Konsultationsverfahren #Massenentlassungsanzeige #Personalabbau #Restrukturierung #Annahmeverzug #HR #Personalabteilung #Geschäftsführung #Arbeitgeber #EinfachRecht #rechtsanwalt #podcast
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  • Folge vom 19.07.2026
    Die EU-Chatkontrolle durchsucht unsere digitale Kommunikation!
    Die EU-Chatkontrolle durchsucht unsere digitale Kommunikation!Private Nachrichten, geschäftliche E-Mails und sensible Daten in der Cloud: Digitale Kommunikation kann automatisiert nach verdächtigen Inhalten durchsucht werden – ohne konkreten Anfangsverdacht gegen den einzelnen Nutzer und ohne vorherige richterliche Anordnung.Anfang Juli 2026 hat das Europäische Parlament den Weg für die Fortsetzung der sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Besonders brisant: Bei der entscheidenden Abstimmung am 9. Juli 2026 stimmten 314 Abgeordnete gegen die Regelung und nur 276 dafür. Dennoch scheiterte die Ablehnung, weil dafür die absolute Mehrheit von 361 Stimmen erforderlich gewesen wäre.Wie kann eine Mehrheit Nein sagen und trotzdem verlieren?In dieser Sonderfolge von „Einfach Recht“ verlässt Rechtsanwalt Sandro Wulf bewusst das klassische Arbeitsrecht. Er spricht über ein Verfahren, das grundlegende Fragen zu Demokratie, Rechtsstaat und digitaler Vertraulichkeit aufwirft.Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen:Welche Mails, Chats und digitalen Inhalte können automatisiert kontrolliert werden?Weshalb ist dafür kein konkreter Verdacht gegen den einzelnen Nutzer erforderlich?Was geschieht, wenn ein Algorithmus vermeintlich verdächtige Inhalte erkennt?Wie zuverlässig sind solche automatisierten Systeme?Warum können auch unbescholtene Bürger und Unternehmen von Fehlmeldungen betroffen sein?Was bedeutet die Chatkontrolle für geschäftliche Kommunikation, Personalunterlagen und Berufsgeheimnisse?Wie konnte die Regelung trotz einer Mehrheit der abgegebenen Gegenstimmen das Parlament passieren?Welche Bedeutung hat dieses Verfahren für das Vertrauen in die europäischen Institutionen?Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zwingendes gesellschaftliches Ziel. Aber rechtfertigt dieses Ziel, die digitale Kommunikation von Millionen Menschen ohne individuellen Anlass automatisiert durchsuchen zu lassen?Für Unternehmen stellt sich zusätzlich die Frage, wie vertraulich geschäftliche E-Mails, Personalinformationen, Gesundheitsdaten und andere sensible Dokumente tatsächlich noch sind, wenn sie über große Kommunikations- und Cloudplattformen verarbeitet werden. Besonders betroffen sind Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, aber auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalabteilungen.Sandro Wulf ordnet die Entwicklung juristisch, unternehmerisch und aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen mit staatlicher Überwachung in der DDR ein. Seine zentrale These: Eine technische Überwachungsstruktur bleibt nicht zwangsläufig auf den Zweck beschränkt, für den sie ursprünglich geschaffen wurde. Deshalb müssen wir frühzeitig darüber sprechen, welche Grenzen ein demokratischer Rechtsstaat auch bei einem legitimen und wichtigen Ziel einhalten muss.Rechtsanwälte Wulf & Collegen Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal? Kanzlei und Rechtsberatung:https://www.kanzlei-wulf.de?️ Podcast „Einfach Recht“:https://www.kanzlei-wulf.de/podcast/? Aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht:https://www.kanzlei-wulf.de/news/arbeitsrecht/? Kontakt:info@kanzlei-wulf.de? LinkedIn – Rechtsanwalt Sandro Wulf:https://www.linkedin.com/in/sandrowulf/Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“ und verpassen Sie keine neue Folge.Diese Folge dient der allgemeinen rechtlichen und politischen Information. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung.#Chatkontrolle #EUChatkontrolle #Datenschutz #EUParlament #DigitaleÜberwachung #Grundrechte #Rechtsstaat #Demokratie #Unternehmen #Firmenmails #Cloud #Berufsgeheimnis #Kinderschutz #EinfachRecht #arbeitsrecht #rechtsanwalt #podcast
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  • Folge vom 13.07.2026
    Die unterschätzte Elternzeit-Falle für Arbeitgeber!
    Die unterschätzte Elternzeit-Falle für ArbeitgeberEin Mitarbeiter beantragt Elternzeit – aufgeteilt in mehrere Abschnitte über die nächsten Jahre. Für viele Arbeitgeber klingt das nach reiner Personalplanung. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Es steckt weit mehr dahinter.In dieser Folge geht es um die Entscheidung des BAG vom 18.06.2026 (Az. 2 AZR 213/25) und die Frage, die viele Personalabteilungen unterschätzen: Löst ein einziges, gebündeltes Elternzeitverlangen den besonderen Kündigungsschutz mehrfach aus – auch dann, wenn der Mitarbeiter gerade ganz normal arbeitet?Ich erkläre, warum das Gericht den Wortlaut des § 18 BEEG so auslegt, weshalb die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes hier keine Rolle spielt, und ob dadurch faktisch eine Kettenwirkung des Sonderkündigungsschutzes entsteht. Außerdem: der oft unterschätzte Zeitrahmen der Elternzeit – die meisten glauben, es geht nur um zwölf Monate. Tatsächlich kann sich der Anspruch über die ersten acht Lebensjahre eines Kindes erstrecken.Eine Folge für alle, die in Personalverantwortung stehen – ob als Geschäftsführung, HR oder Führungskraft.? Kontakt zur Kanzlei Wulf & Collegen: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/✉️ E-Mail: info@kanzlei-wulf.de? Blog & weitere Informationen: https://www.kanzlei-wulf.de? Spotify: https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO? Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290Wenn dir diese Folge geholfen hat: Abonniere „Einfach Recht" und hinterlasse gern eine Bewertung – so erreichst du, dass mehr Arbeitgeber und HR-Verantwortliche rechtssicher handeln können.Sandro WulfRechtsanwalt / Fachanwalt f. ArbG/ zertifizierter Mediator
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