Heute befasse ich mich mit einem bemerkenswerten Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das die Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit weiterentwickelt und an Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts anknüpft.
In dem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 6 Sa 416/23 geführt wird, wurden wichtige Punkte geklärt, die für die Praxis von enormer Bedeutung sind.
In der Beratungspraxis meines Teams Arbeitsrecht der Kanzlei Wulf & Collegen stellen wir sehr häufig fest, das die Arbeitgeber nicht um ihre Rechte wissen und sie deswegen auch nicht wahrnehmen. Dies wird verschärft durch fehlende praktische Tools mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wichtige Auskunftsansprüche werden von den Arbeitgebern nicht geltend gemacht, weil sich immer noch der falsche Mythos hält, dass die kranken Mitarbeiter die Diagnose, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, nicht dem Mitarbeiter mitteilen müssen.
Ich möchte diese Aspekte genauer betrachten und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber diskutieren.
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