Der Tod eines Angehörigen kann einen Fall des 616 auslösen. Was wie ein versteckter Code klingt, ist oft ein Joker für den Arbeitnehmer.
Wann und für welche Fälle der Mitarbeiter, ohne Arbeiten zu müssen, Lohn bekommen könnte und worauf die Parteien des Arbeitsverhältnis dabei achten müssen, erkläre ich in dieser
Podcastfolge.
Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge Einfach Recht, dein Podcast rund ums Arbeitsrecht. Mein Name ist Sandro Wulf, RA, Fachanwalt f. Arbeitsrecht und Mediator.
Mein Motto:
Gestalten ist besser als Streiten!
Die, die meinen Kanälen schon länger folgen, wissen, dass ich jede Woche mindestens eine neu Episode herausbringe. Letzte Woche habe ich einen meiner besten Freunde und meinen Trauzeugen unter mysteriösen Umstände tot in seinem Haus aufgefunden. Die Kripo ermittelt noch. Im Ergebnis war ich nicht in der Lage noch gewillt, die angekündigte Folge zu veröffentlichen.
Wer einen lieben Menschen verloren hat, wird die eigene Erfahrung gemacht haben, dass es schwer bis unmöglich ist, seine Arbeitsleistung in solchen Fällen einzubringen. Sofern der Arzt nicht die Arbeitsunfähigkeit attestiert, müsste der Mitarbeiter dennoch seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber anbieten. Kann er keinen Urlaub nehmen, muss er um Lohn zu bekommen, arbeiten.
Davon sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vor. Dies ist der § 616 BGB. In diesem steht geschrieben:
"§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen
in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird..."
Übersetzt bedeutet dies ... höre gleich rein!
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der Kanzlei Wulf & Collegen.