Das Bundesarbeitsgericht will es den Arbeitgebern bei den Massenentlassungen einfacher machen. Der Gesetzgeber sieht mit dem § 17 Kündigungsschutzgesetz eine Anzeigepflicht vor.
Das damit verbundene Verfahren war sehr komplex und
enorm fehleranfällig. Das wiederum führte allein deswegen zur Nichtigkeit der Kündigungen.
Das soll nach dem Willen des 6. Senats des BAG nicht mehr gelten. Fehler in der Anwendung des § 17 KSchG und der Massenentlassungen sollen damit nicht mehr zur Nichtigkeit der
Kündigung führen.
Wieso das so ist und welche Folgen dies hat, erfährst du in dieser Folge.
Mein Name ist Sandro Wulf, RA, FA und Mediator im ArbR.
Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge
"Einfach Recht". Mein Motto: "Gestalten ist besser als
Streiten".
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Knapp 20% mehr Insolvenzen in diesem Jahr im Vergleich zum November 2022 meldet das Statistische Bundesamt. Im Oktober 23 waren es sogar 22,4% mehr als in 22. Die Zahl wird weiter zunehmen.
In der zur Zeit bestehenden wirtschaftlichen Spannungslage, die sich an der Zahl der zunehmenden Insolvenzen und Kündigungen erkennen lässt, platzt der aktuelle Beschluss des BAG vom 14.12.2023.
Es lässt sich ein Rechtsprechungswandel erkennen.
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