Was gilt aktuell als Arbeitszeit?
Bin ich wirklich zu spät?
Ist das eine Überstunde?
Muss der Arbeitgeber diese bezahlen?
Diese Fragen kommen immer wieder in unterschiedlichen Konstellationen auf. So auch bei Belinda, die mir geschrieben hat.
In der heutigen Folge möchte ich wieder einmal auf eine Zuschauer- beziehungsweise Zuhörerfragen eingehen. Über den aktiven Austausch freue ich mich immer besonders.
Herzlich Willkommen zu einer neue Folge deines Podcast Einfach Recht, dein Podcast rund ums Arbeitsrecht.
Thema heute: Fragen zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
Arbeitszeit ist zu vergüten. Deshalb ist die Antwort für die Mitarbeiter wichtig, was ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Danach bestimmt sich auch, ob er rechtzeitig
die Arbeit aufgenommen hat.
Zugleich ist es für den Arbeitgeber von Bedeutung , ab wann er überhaupt die Zeit als Arbeitszeit erfassen muss und ab wann er Pflichtverletzungen mit Abmahnungen oder Kündigungen belegen kann.
Was darf der Arbeitgeber verlangen und was nicht?
Deshalb ist die Beantwortung dieser Fragen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleich wichtig.
Die erste Frage von Belinda war:
1.
Darf der Arbeitgeber anordnen, dass ich 15 Minuten vor
dem eigentlichen Arbeitsbeginn bereits in den Räumlichkeiten sein muss, um mich am PC anzumelden, die Programme hochzufahren, Kaffee zu holen, schlicht mich arbeitsfähig zu machen?.
Sind diese 15 Minuten wirklich keine Arbeitszeit?
Das gleiche gilt zum Feierabend. Muss ich dem Arbeitgeber diese 30 Minuten täglich schenken?
2.
Im Arbeitsvertrag geregelt sind 10 Überstunden
pauschal im Monat grundsätzlich mit dem Gehalt abgegolten.
Darf der Arbeitgeber das?
Antworten auf diese Frage und spannende Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in diesen beiden Podcastfolgen.
---
Hier erfährst Du mehr:
www.kanzlei-wulf.de
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf
Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
(ArbG Magdeburg Urt.
v. 26.10.2016 – 3 Ca 3220/15)
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.
Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team
der Kanzlei Wulf & Collegen.