Willkommen bei "Einfach Recht", dem Podcast rund ums Arbeitsrecht.
Die digitale Wende im Arbeitsrecht. Eine große Überschrift für die staubige deutsche Gesetzgebung. Dennoch wird die Digitalisierung im Arbeitsrecht zunehmend in den Gesetzen
festgeschrieben. Beispiele dafür sind die digitalisierte Erfassung der Arbeitsunfähigkeit, die Gehaltsabrechnung sogar Arbeitsverträge.
Das in dem meisten Unternehmen noch am Papier festgehalten wird, liegt jedoch nicht an den gesetzlichen Regeln. Vielmehr halten die Unternehmen an dem alt hergebrachten fest, gleich dem Spruch: "Das war doch schon immer so!"
Tatsächlich bestehen in dem individuellen Arbeitsrecht, also den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nur für die Ausnahmen formale bindende Vorgaben. Das gilt insbesondere für die Formvorschrift bei der Kündigung des Arbeitsverhältnis
gemäß § 126 BGB. Hier ist eine wirksame Kündigung per Mail oder WhatsApp nicht möglich.
Weit überwiegend gilt das Prinzip der Formfreiheit.
Die gesetzlichen Ausnahmen davon gilt es zu kennen. Ansonsten ist der Arbeitgeber der Zukunft frei in der Gestaltung effizienter Abläufe.
Diese Ausnahmen sind es, die bei den aktuellen Reglungen durch den Gesetzgeber reformiert werden.
Eine solche ist Thema dieser Podcastfolge.
Ab dem 1. Januar 2024 in Kraft: die Pflicht zur elektronischen Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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