Private Chatgruppen wie bspw. in WhatsApp wurden nach der bisherigen Rechtsprechung als sogenannte geschützte Räume gesehen. Innerhalb dieser waren Äußerungen, die in
der Allgemeinheit z.B. als Beleidigung gewertet werden würden, zulässig. Das gleiche galt für verbale Angriffe gegen den Arbeitgeber. Diese blieben sanktionslos.
Damit könnte es nach der aktuellen Entscheidung des BAG vom 24.08.2023 vorbei sein.
Kündigt sich hier eine Rechtsprechungsänderung an?
Viele Arbeitgeber werden genau das annehmen, wenn sie die oberflächlichen Überschriften und Eilnachrichten der letzten Tage gelesen oder gehört haben.
Sie werden meinen auf solche Erklärungen im Chat, die ihnen zugetragen werden, endlich mit Abmahnungen oder Kündigungen reagieren zu können.
Das könnte im Ergebnis aber zu einem bösen Erwachen der Arbeitgeber führen.
Wieso, hörst und siehst du in dieser Podcastfolge.
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