In der aktuellen Presse ist gerade das Thema Arbeitszeit mehr als Präsent. Das Urteil des BAG vom 13.09.2022 mit der Betreffzeile "Einführung elektronischer Zeiterfassung" schlägt hohe Wellen. Im Spiegel wird getietelt
"Endlich wieder Überstunden!" und "Das Urteil ist wegweisend und überfällig".
Ist das wirklich so?
Nein. Alle die das schreiben, haben mindestens die letzten 2 Jahre verschlafen. Bereits mit dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und dem darauf aufbauenden Urteil des BAG im Jahr 2020 war für den erfahrenen Arbeitsrechtler das zu erlesen, was heute 2 Jahre später als "wegweisend" bezeichnet wird.
Die Vertrauensarbeitszeit ist auch nicht tot sondern genauso möglich wie vor dem Urteil des BAG. Die Mitarbeiter müssen lediglich ihre Arbeitszeiten erfassen und der Arbeitgeber diese im System verwalten. Das ganz in Vertrauen.
Mehr hört ihr in dieser Folge.
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