Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 27.04.2022 zur Frage geurteilt, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist.
Die Entscheidung überrascht im Ergebnis und auch wie sie zu Stande gekommen ist. Ferner ist die Entscheidung erst ca. 3 Wochen später veröffentlicht worden. Das mag ein Zufall sein, ist dennoch ungewöhnlich. Im stillen Kämmerlein und ohne mündliche Verhandlung kam das Bundesverfassungsgericht in dieser wichtigen Rechtsfrage, die mehr als 100.000 Mitarbeiter betrifft, zu einer Antwort die nicht überzeugt.
Art. 2 GG ist betroffen und mit der gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz wird in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen. Dies wird in der Entscheidung bejaht. Das Gericht sieht dies im Ergebnis als gerechtfertigt an. Ferner ist das BVerfG der Meinung, dass der Art.12 GG und die freie Berufsausübung nicht durch die Regelung des Infektionsschutzgesetz zur partiellen Impfpflicht beeinträchtigt wird.
Was bedeutet dieses Urteil für die betroffenen Arbeitnehmer und im Verhältnis zum Gesundheitsamt?
Diese Fragen beantworten wir dir in dieser und der vorhergehenden Folge.
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