Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung Rechtsfragen vorgelegt, die die ungleiche Behandlung von Teilzeitkräften zu Vollzeitkräften bei der Bezahlung von Überstunden zum Anlass hat.
Bisher hat das BAG Regelungen für zulässig erachtet, die eine ungleiche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in dieser Frage zulassen, wenn dies auf einer tarifvertraglichen Regelung basiert.
In den letzten Jahren gab es mehrfach Entscheidungen zu dieser Rechtsfrage durch das BAG. So war 2017 eine Rechtsprechungsänderung zu Gunsten der Arbeitgeber festzustellen. Die letzten Entscheidungen des EuGH lassen jedoch Zweifel zu, ob die deutsche Rechtsprechung Bestand haben kann.
Was es in dieser Situation durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten gilt, ist Gegenstand dieser Podcastfolge.
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