Am 26. September hat nun der Bundesrat beschlossen, der Bundestag soll das Merkmal „sexuelle Identität“ im Art. 3 im Grundgesetz verankern. Der Antrag war von den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingereicht worden. Und auch Hamburg schloss sich dem Antrag an. Die Berliner Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe begründete Den Antrag.
Cansel Kiziltepe sagt u.a.: „Den Schutz der sexuellen Identität in unserer Verfassung zu verankern, ist dringender denn je, denn Diskriminierungen, Hass und Gewalt gegen queere Personen sind besorgniserregend hoch. In Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg an Gewalt gegen queere Personen festzustellen. Aber gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen Leben so spürbar geworden ist, braucht es eben ein Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbietet und sich so zum Schutz queerer Menschen bekennt. Es braucht also endlich eine verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu menschenrechtswidriger Behandlung von queeren Menschen kommt.“
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Folge vom 04.10.2025Bundesrat will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz
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Folge vom 04.10.2025„Queer, Life, Freedom“ – Ashkan ShabaniInterview mit Ashkan Shabani. Seine Ausstellung „Queer, Life, Freedom“ war auf Kampnagel zu sehen. – Ashkan kam über die Türkei nach Deutschland: „Diese Ausstellung ist mein Leben, was ich alles durchmachen musste, als mein Vater mich outete. Ich musste den Iran verlassen, lebte in der Türkei, weil ich für die Türkei ein Visum bekommen konnte. Erst dachte ich, dass die Türkei ein sicherer Ort sei. Aber das ist sie nicht. Die Regierung ist gegen queere Menschen. Dann reiste ich weiter nach Deutschland, das Land der Demokratie, wie ich dachte.“ https://youtu.be/L1ARqdM0HMQ