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Dokumentierte Vielfalt hören von Veranstaltungen der Katholischen Akademie in Bayern. Referate, Diskussionen und Gespräche zu Themen, die Kirche und Gesellschaft interessieren: Expertinnen und Experten haben das Wort.

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Folgen von zur debatte

141 Folgen
  • Folge vom 19.11.2024
    Gespräch zum Thema '150 Jahre Unfehlbarkeit'
    Mit dem Ersten Vatikanischen Konzil hat sich die Kirche von Rom auf einen Sonderweg begeben, indem sie zweierlei zum Dogma erhob: 1. Alle Hirten und Gläubigen weltweit sind dem Bischof von Rom zu hierarchischer Unterordnung und Gehorsam verpflichtet – und zwar sowohl in Fragen des Glaubens und der Sitten als auch disziplinarisch (DH 3060). 2. Der Bischof von Rom besitzt Unfehlbarkeit, wenn er „ex cathedra“ spricht. Seine Definitionen sind dann aus sich selbst heraus, nicht aufgrund des Konsenses der Kirche „unreformierbar“ (DH 3074). Seit 1870 muss jeder Katholik das glauben. Und hat auch das Zweite Vatikanische Konzil diese Ekklesiologie durch Kategorien wie „Communio“, „Synodalität“ oder „Volk Gottes“ ergänzt, so bleibt sie doch ungeschmälert in Kraft. Dieses Jubiläum fordert die Theologie heraus. Einmal in ökumenischer Hinsicht; denn keine andere Konfession wird sich diesem Anspruch jemals unterwerfen. Aber auch intern verstummt nicht jene Kritik, die schon damals zu erbittertem Widerstand und zu einer Kirchenspaltung geführt hatte: Ist, gemessen an der Botschaft Jesu, die absolutistische Wahlmonarchie wirklich die Rechtsform, in der sich Autorität, Macht und Entscheidungsbefugnis in der Kirche legitimieren sollten? Andere halten jeden Versuch, die päpstliche Vollmacht zu relativieren, für nicht mehr katholisch – und haben dabei die seit 150 Jahren geltende Lehre auf ihrer Seite. Wir wollen über diese Fragen ins Gespräch kommen: Wie ist es zur Dogmatisierung der Herrschaft gekommen? Wie hat sie sich seitdem entwickelt? Sind jegliche Ideen, die Macht in der Kirche zu teilen, von vornherein zum Scheitern verurteilt? Und selbst wenn Kirche und Papst es wollten: Kämen wir aus der Nummer überhaupt wieder heraus? Oder ist die Lehre tatsächlich, wie sie selbst es nennt, „irreformabilis“? Das Gespräch zum Thema '150 Jahre Unfehlbarkeit' fand am 20.5.2021 in der Katholischen Akademie in Bayern statt.
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  • Folge vom 19.11.2024
    Franz Xaver Bischof: Primat und Unfehlbarkeit auf dem Ersten Vatikanischen Konzil
    Mit dem Ersten Vatikanischen Konzil hat sich die Kirche von Rom auf einen Sonderweg begeben, indem sie zweierlei zum Dogma erhob: 1. Alle Hirten und Gläubigen weltweit sind dem Bischof von Rom zu hierarchischer Unterordnung und Gehorsam verpflichtet – und zwar sowohl in Fragen des Glaubens und der Sitten als auch disziplinarisch (DH 3060). 2. Der Bischof von Rom besitzt Unfehlbarkeit, wenn er „ex cathedra“ spricht. Seine Definitionen sind dann aus sich selbst heraus, nicht aufgrund des Konsenses der Kirche „unreformierbar“ (DH 3074). Seit 1870 muss jeder Katholik das glauben. Und hat auch das Zweite Vatikanische Konzil diese Ekklesiologie durch Kategorien wie „Communio“, „Synodalität“ oder „Volk Gottes“ ergänzt, so bleibt sie doch ungeschmälert in Kraft. Dieses Jubiläum fordert die Theologie heraus. Einmal in ökumenischer Hinsicht; denn keine andere Konfession wird sich diesem Anspruch jemals unterwerfen. Aber auch intern verstummt nicht jene Kritik, die schon damals zu erbittertem Widerstand und zu einer Kirchenspaltung geführt hatte: Ist, gemessen an der Botschaft Jesu, die absolutistische Wahlmonarchie wirklich die Rechtsform, in der sich Autorität, Macht und Entscheidungsbefugnis in der Kirche legitimieren sollten? Andere halten jeden Versuch, die päpstliche Vollmacht zu relativieren, für nicht mehr katholisch – und haben dabei die seit 150 Jahren geltende Lehre auf ihrer Seite. Wir wollen über diese Fragen ins Gespräch kommen: Wie ist es zur Dogmatisierung der Herrschaft gekommen? Wie hat sie sich seitdem entwickelt? Sind jegliche Ideen, die Macht in der Kirche zu teilen, von vornherein zum Scheitern verurteilt? Und selbst wenn Kirche und Papst es wollten: Kämen wir aus der Nummer überhaupt wieder heraus? Oder ist die Lehre tatsächlich, wie sie selbst es nennt, „irreformabilis“? Prof. Dr. Franz Xaver Bischof ist Professor für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit an der LMU München. Sein Referat am 20.5.2021 in der Katholischen Akademie in Bayern trägt den Titel: Dogmatisierung des päpstlichen Absolutismus. Primat und Unfehlbarkeit auf dem Ersten Vatikanischen Konzil.
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  • Folge vom 19.11.2024
    Thomas Schüller: Endpunkt und Absicherung des Papstes als absolutistischer Wahlmonarch
    Mit dem Ersten Vatikanischen Konzil hat sich die Kirche von Rom auf einen Sonderweg begeben, indem sie zweierlei zum Dogma erhob: 1. Alle Hirten und Gläubigen weltweit sind dem Bischof von Rom zu hierarchischer Unterordnung und Gehorsam verpflichtet – und zwar sowohl in Fragen des Glaubens und der Sitten als auch disziplinarisch (DH 3060). 2. Der Bischof von Rom besitzt Unfehlbarkeit, wenn er „ex cathedra“ spricht. Seine Definitionen sind dann aus sich selbst heraus, nicht aufgrund des Konsenses der Kirche „unreformierbar“ (DH 3074). Seit 1870 muss jeder Katholik das glauben. Und hat auch das Zweite Vatikanische Konzil diese Ekklesiologie durch Kategorien wie „Communio“, „Synodalität“ oder „Volk Gottes“ ergänzt, so bleibt sie doch ungeschmälert in Kraft. Dieses Jubiläum fordert die Theologie heraus. Einmal in ökumenischer Hinsicht; denn keine andere Konfession wird sich diesem Anspruch jemals unterwerfen. Aber auch intern verstummt nicht jene Kritik, die schon damals zu erbittertem Widerstand und zu einer Kirchenspaltung geführt hatte: Ist, gemessen an der Botschaft Jesu, die absolutistische Wahlmonarchie wirklich die Rechtsform, in der sich Autorität, Macht und Entscheidungsbefugnis in der Kirche legitimieren sollten? Andere halten jeden Versuch, die päpstliche Vollmacht zu relativieren, für nicht mehr katholisch – und haben dabei die seit 150 Jahren geltende Lehre auf ihrer Seite. Wir wollen über diese Fragen ins Gespräch kommen: Wie ist es zur Dogmatisierung der Herrschaft gekommen? Wie hat sie sich seitdem entwickelt? Sind jegliche Ideen, die Macht in der Kirche zu teilen, von vornherein zum Scheitern verurteilt? Und selbst wenn Kirche und Papst es wollten: Kämen wir aus der Nummer überhaupt wieder heraus? Oder ist die Lehre tatsächlich, wie sie selbst es nennt, „irreformabilis“? Prof. Dr. Thomas Schüller ist Professor für Kirchenrecht an der Universität Münster. Sein Referat am 20.5.2021 in der Katholischen Akademie in Bayern trug den Titel: Der Codex von 1983 als vorläufiger Endpunkt und Absicherung des Papstes als Absolutistischer Wahlmonarch – von kirchenrechtlichen Sackgassen und Reformbedarfen.
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  • Folge vom 19.11.2024
    Gespräch zum Thema 'Wozu Verzicht?'
    In der Tradition der philosophischen und theologischen Ethik sowie der Praxis der Weltreligionen spielen verschiedene Formen des Verzichts eine erhebliche Rolle. Diesen Befund mag man nun begrüßen oder nicht - auf unsere Gegenwart lässt er sich jedenfalls nicht eins zu eins übertragen. Denn obwohl auch säkulare Zeitgenossen noch vor oder an christlichen oder jüdischen Feiertagen spenden oder fasten - Muslime tun gar beides im Monat Ramadan -, so ist das Stichwort des Verzichts (ebenso wie die Umfeldausdrücke der Askese und des Fastens) aus der öffentlichen Diskussion so gut wie verschwunden. Zusammen mit dem Philosophen Prof. Dr. Otfried Höffe aus Tübingen und dem Moraltheologen Dr. Werner Veith aus München möchten wir dieser Tatsache aktiv entgegenwirken und die Logik des Verzichts neu ins Bewusstsein heben. Dabei werden wir jedoch keiner lebensfernen Utopie das Wort reden, sondern die Sachgründe zu erörtern suchen, die für eine Wiederentdeckung und Wiederbelebung des Verzichts sowie der ihm zugeordneten Tugend der Besonnenheit sprechen. Allein die zahlreichen Probleme der Gegenwart fordern uns auf, den traditionellen Diskussionsrahmen einer personalen Ethik auf eine soziale und politische Ethik hin zu erweitern. Denn: „Will die moderne Zivilisation menschenwürdig überleben, benötigt sie ein erhebliches Maß sowohl an persönlichen als auch an einer wirtschaftlich- und gesellschaftspolitischen, nicht zuletzt an einer global wirksamen Besonnenheit“ (Otfried Höffe). Wozu Verzicht? Ein Gespräch zwischen Prof. Dr. Otfried Höffe, emeritierter Professor für Ethik, Politische Philosophie und Philosophie an den Universitäten Fribourg (Schweiz) und Tübingen, und Dr. Werner Veith, Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Christliche Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU München, in der Katholischen Akademie in Bayern am 10.11.2021.
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