Es ist es ärgerlich, wenn vom Balkon unter der eigenen Wohnung, ständig Zigarettenrauch nach oben schwebt. Bei offenen Fenstern und Balkontüren dringt so der Gestank permanent in die eigenen vier Wände.
Was können Mieterinnen und Mieter in einem solchen Fall tun?
Zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Grundsätzlich darf der Nachbar auf seinem Balkon tun und lassen, was er will. Allerdings steht im Gesetz, dass Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen müssen.
Möglicherweise kann man sich auf «rauchfreie Zeiten» einigen.
Geplagte Mieterinnen und Mieter können sich in einem nächsten Schritt an die Verwaltung wenden. Diese sollte, wenn sie zum Schluss kommt, dass es sich hierbei um übermässige Immissionen handelt, dem Mieter Auflagen machen. Wenn dieser die Auflagen ignoriert, kann es zur Kündigung kommen.
Sollte die Verwaltung nicht auf die Klagen eingehen, können sich Mieter an den Mieterverband wenden. Dieser empfiehlt in solchen Fällen, eine Mietzinsreduktion geltend zu machen, weil das Mietobjekt durch das Passivrauchen an Wert verliert.